Schmiert Euch lieber ’ne Stulle, für das Catering reicht das Geld nicht mehr

Glücklich die Filmschaffenden, die ihr Catering noch umsonst frei erhalten… allerdings schlägt sich auch das auf der Lohnabrechnung nieder (Szenenfoto aus „Moderne Zeiten“). | Foto © Archiv

Häufig werde ich gefragt, was es mit der Versteuerung des geldwerten Vorteils im Rahmen der Lohnabrechnung von Filmschaffenden auf sich hat. Das ist schnell erklärt, handelt es sich hierbei um die  Versteuerung des „Vorteils“, den der Filmschaffende hat, da er seine Mahlzeit am Set in der Regel kostenlos erhält. Seit einiger Zeit sind einige Produktionsgesellschaften allerdings dazu übergegangen, kein kostenloses Catering mehr anzubieten, sondern den Filmschaffenden die Cateringkosten in Rechnung zu stellen. Und das klammheimlich im Rahmen eines Nettoabzuges auf der Lohnabrechnung.

Soweit eine Produktionsgesellschaft am Set kostenlos Catering für die Filmschaffenden anbietet, entsteht für den Filmschaffenden steuerpflichtiger Sachbezug, der steuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Dabei wird die Höhe der Lohnsteuer und des Sozialversicherungsbeitrages allerdings nicht anhand der tatsächlichen Kosten der angebotenen Speisen berechnet, sondern für jedes Frühstück bzw. Mittag- oder Abendessen, das dem Filmschaffenden gestellt wird, wird der amtliche Sachbezugswert berücksichtigt. Aktuell fallen dabei für ein Frühstück 1,57 Euro und je Mittag- und Abendessen 2,83 Euro an.

Auch wenn dies jetzt erstmal ziemlich ärgerlich erscheint, ist die Auswirkung überschaubar. So trifft die Filmschaffenden dabei ja „nur“ die Steuer und der Sozialversicherungsbeitrag. So wird der geldwerte Vorteil in der Regel zusätzlich zur vereinbarten Gage gezahlt, im Rahmen der Lohnabrechnung zum Arbeitslohn hinzugerechnet und nach erfolgter Berücksichtigung bei den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Abzügen, unten wieder als Nettolohn abgezogen. Dadurch kostet ein warmes Mittagessen vielleicht schätzungsweise gerade mal 0,80 Euro am Tag. Ein Betrag, mit dem man leben kann, wie ich denke. Und dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil klarstellte, dass die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand im Rahmen der Steuererklärung auch dann geltend gemacht werden können, wenn man gar keinen Mehraufwand hatte, etwa weil man kostenlos die Mahlzeit vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommen hatte. Dies bedeutet, dass die Filmschaffenden in der Regel auch bei kostenlosem Catering am Set folgende Beträge für berufliche Abwesenheit im Rahmen ihrer Steuererklärung geltend machen können:

zwischen 8 und 14 Stunden                        6,00 Euro
zwischen 14 und 24 Stunden                    12,00 Euro
ab 24 Stunden                                            24,00 Euro

Soweit die Produktionsgesellschaft diese Pauschale allerdings steuerfrei auszahlt (häufig auch Diäten oder Spesen genannt), sind die Verpflegungsmehraufwendungen entsprechend um die Erstattungen zu kürzen.

In letzter Zeit kommt es allerdings immer häufiger vor,  dass die Produktionsgesellschaften nicht mehr für das Essen am Set aufkommen wollen und daher so genannte Cateringpauschalen abziehen. Hierbei handelt es sich um einen Nettoabzug, der im Rahmen der Lohnabrechnung vorgenommmen wird. Also eigentlich nichts anderes, als wenn der Produktionsleiter mit Ablauf des Tages bei den Filmschaffenden das Essen für den Tag abrechnet. Da man ihn nicht zum Oberkellner degradieren möchte, erfolgt das ganze – oft klammheimlich – im Rahmen der Lohnabrechnung. Häufig wird dabei im Vorfeld nicht einmal ein „Blick auf die Speisekarte“ mit Angabe der Höhe der Cateringpauschale (häufig zwischen 5,00 und 20,00 Euro) geboten, sondern der Filmschaffende muss mit dem entsprechenden Abzug leben und erkennt erst im Nachhinein auf seiner Lohnabrechnung, wie teuer das von der Produktionsgesellschaft eingekaufte Catering war. So nicht bei einer großen Münchener Produktionsgesellschaft. Hier muss man im Vorfeld ankreuzen, ob man am Catering teilnimmt und damit die Cateringpauschale akzeptiert. Ansonsten heißt es wohl hungern, da häufig keine Zeit verbleibt, sich anderswo zu verpflegen.

Als Betriebswirtschaftler stelle ich mir die Frage, wann hier weiteres Potential erkannt wird. Liebe Produktionsgesellschaften! Warum gründet Ihr nicht selber Cateringbetriebe? Für den Absatz der Speisen am Set kann man ja selber sorgen, eine Überprüfung, ob die Pauschale angemessen ist, sollte auch in Zukunft nicht erfolgen und so kann man mit Catering wenigstens auch noch ein wenig Geld verdienen. Scheint ja doch ein recht hoher Posten zu sein, wenn man vom kostenlosen Catering Abstand nimmt.

10 Kommentare
  1. Christine Schneider sagte:

    Wenn die Film-Firma auf die Versteuerung des geldwerten Vorteiles auf der Gehaltsabrechnung der Schauspieler verzichtet, können die Kosten des Caterings nicht zu 100 % als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

    Wir haben uns aus organisatorischen Gründen dafür entschieden das Catering anders abzurechnen. Das führt dazu, dass ich in stundenlanger Kleinarbeit sämtliche Rechnungen, Quittungen, etc. aufklebe und detailliert mit Arbeitstitel des Films, Name der Bewirteten, etc. beschrifte. Zudem ist hier auch noch ein Steuersatz von 7 % oder 19 % zu beachten, den ich nachrechnen und detailliert aufführen muss, weil wir Vorsteuerabzugsberechtigt sind. Das ist eine zeitraubende Fleissaufgabe, die einen auf Dauer irre machen kann. (Wir hatten nur ab- und zu ein professionelles Catering; sind meistens selbst einkaufen gegangen und ich habe gefühlte Unmengen von kleinen Zetteln in Schuhkartons).

    Zudem werden hier nur max. 70 % der Netto-Kosten als Betriebsausgaben im steuerlichen Sinne anerkannt.

    Bei einer Versteuerung des geldwerten Vorteiles durch die Schauspieler profitieren beide Seiten. Es handelt sich dann zu 100 % um Betriebsausgaben für Essen und Getränke und ich kann mir die Recherche nach den Namen der Mitarbeiter, die am jeweiligenTag am Set waren sparen. Die Kosten, die für den Schauspieler entstehen sind auf jeden Fall viel niedriger als wenn sie sich selbst verpflegen würden. Zudem ist das Catering steuerrechtlich gesehen ein Lohnbestandteil und ist als geldwerter Vorteil abzusetzen.

  2. Olaf Schmidt sagte:

    Hallo Herr Schaar,

    vielleicht sollte man aber mal klarstellen, daß generell kein Arbeitnehmer (weder bei BMW am Fließband, noch bei Filmproduktionen) einen rechtlichen Anspruch auf kostenloses Catering hat. Außerhalb der Filmbranche muß sich jeder um sein Mittagessen selbst kümmern; bei Filmproduktionen gibt es:
    – Frühstück im Hotel
    – 2. Frühstück am Set
    – Mittagessen
    – Kuchen + Snacks am Nachmittag
    – 2nd Meal an langen Drehtagen
    – dann wird bei Auswärtsdreh auch noch verlangt, daß man abends etwas ins Hotel mitnehmen kann
    – zwischendurch stehen ständig Platten mit belegten Broten, Süßwaren etc rum
    Das alles kostet Geld! Und es wird ständig mehr! Früher wurde mittags ein Essen angeliefert und das war es, heute werden die Dimensionen immer größer und das Team beklagt sich trotzdem meist übers Catering.
    Daß da Produktionsfirmen „einschreiten“ kann ich gut verstehen! Da außerdem die Lohnsteuerprüfer das Thema Catering nicht alle so behandeln, wie von Ihnen geschrieben und es schon zu Nachzahlungen gerade in diesem Bereich gekommen ist, kann ich auch einen Abzug von der Nettogage verstehen. Bisher wurde das auch bei Vertragsverhandlungen mir immer sofort mitgeteilt.

    MfG
    Olaf Schmidt

  3. yilmaz sagte:

    Mit etwas mehr Intelligenz könnten Verantwortliche der Produktionsfirmen, sehen, dass die Motivation eines ganzen Teams mit nur simplen Kleinigkeiten enorm gesteigert werden kann.
    Setzt man z.B. ein Augenmerk auf gutes Catering, so sind dessen Kosten wirklich nur Peanuts, im Vergleich zu dem, was man in der Form von Leistungssteigerung zurückbekommt.
    Ob sich jemand mit seiner ganzen Energie einsetzt (dafür muss man u.a. etwas gegessen haben) oder ob jemand einfach nur seinen Job macht – das wird doch beim Endergebnis sichtbar! Entweder sind die Produzenten, von denen wir hier reden, nicht so schlau, so etwas zu erkennen, oder ihr Produkt ist ihnen egal.

  4. Luisa sagte:

    Lieb Su Sen und Krenz
    ich persönlich kenne so genannte „Cateringpauschalen“ auch aus eigener Erfahrung und die sind in meinen Fall auch in den Verträgen aufgeführt. Finde die Bezeichnung „klammheimlich“ dennoch absolut zutreffend, denn es geht ja darum, dass mal wieder Entscheidungen zu Gunsten der Arbeitger und zu Lasten der Arbeitnehmer getroffen – also über unsere Köpfe hinweg beschlossen – werden. Man wird vor vollendete Tatsachen gestellt. Natürlich kann man nicht erwarten, das die Produktionsfirma jede kleine „Lapalie“ wie eine „Cateringpauschale“ gross thematisiert. Aber in der Summe der immer und immer weiter verschlechternden Arbeitsbedingungen am Set macht sich jede noch so kleine Umgestaltung zu unseren Lasten zunehmend bemerkbar.

    Ich denke kein Filmschaffender oder Künstler hätte grundsätzlich etwas dagegen, sich zum Catering finanziell zu beteiligen, wäre es nicht ein Punkt unter vielen, der in schleichenden Prozessen plötzlich mal wieder Gang und Gäbe wird, zu unseren ohnehin schon sozialrechtlich wie auch wirtschaftlich benachteiligten Status in der Film- und Kulturbranche. Insofern finde ich die Wortwahl „klammheimlich“ – auch wenn in den Verträgen die Caterinpauschale erwähnt wird – im Sinne der schleichenden Prozesse in unserer Branche gut formuliert!
    Die Verantwortlichen können sich zwar juristisch davon frei sprechen etwas „falsch“ gemacht zu haben, aber „richtig“ im Sinne von Fairness und arbeitnehmerfreundlichen Bedingungen ist es keineswegs.
    Schließlich sind wir in gewissen Maßen auch vom Catering abhängig, bei dem enormen Zeitdruck und den teilweise unzumutbaren Umständen/Realitäten am Set sind anderweitige Nahrungsaufnahmen quasi unmöglich. Da würde also sicher kaum jemand hingehen und sagen „nein, ich verweigere mich dem Catering, bitte streichen Sie diesen Punkt aus meinem Vertrag“. Völlig absurd! Und gerade durch dieses Abhängigkeitsverhältnis muss man es im wahrsten Sinne des Wortes einfach wieder mal „schlucken“.

  5. Paul sagte:

    Fakt ist doch, dass man eben nicht wie der „normale Arbeiter“ sein Mittag in der Kantine zu sich nimmt und um 17:00 Uhr nach Hause geht um dann um 18:00Uhr zu Abend zu essen. Man erscheint ab 07:00Uhr am Set und verlässt es häufig erst nach 22:00. Das alles für eine Tagesgage, obwohl normale Arbeitszeiten oft um viele Stunden überschritten werden. Es hat also auch einfach etwas mit Respekt seitens der Produktion zu tun, den Filmschaffenden wenigstens zu gestatten ihre Grundbedürfnisse vernünftig zu befriedigen.
    Natürlich schmieren sich viele Angestellte in anderen Berufen ihre Brote selber aber dafür mit dem Wissen auch in 3Monaten noch den gleichen Job für das gleiche Geld zu machen.
    Wenn die Produktionen jetzt schon am Essen sparen, wird wahrscheinlich bald verlangt, dass man sein Zelt mitbringt.
    Diese Artikel können einen manchmal ganz schön traurig machen…

  6. Rüdiger Schaar sagte:

    Liebe Susn und „Krenz“, vielen Dank für den Hinweis. Im Vorfeld wurden wir mehrfach auf die Problematik von verschiedenen Filmschaffenden angesprochen. Wir werden uns mit den Betroffenen aber noch einmal in Verbindung setzen und darum bitten, dass der Vertrag nochmals entsprechend kontrolliert werden soll. Viele Grüße, Rüdiger Schaar

  7. Felix sagte:

    Also ich sehe das schon als klammheimlich an , wenn Produktionsgesellschaften, die bislang das Catering kostenlos anboten, nunmehr dieses vom Lohn von mir einbehalten. Klar, wird das im Vertrag geregelt sein (leider werden diese in unserer Zunft nur viel zu wenig gelesen und die Lohnabrechnungen kapiert auch keiner), aber nach meiner Kenntnis gibt es im Arbeitsrecht eine Regelung, dass wenn man freiwillig Leistungen vom Arbeitgeber erhält, auf diese auch in der Folgezeit einen Rechtsanspruch erlangt. Aber diese Regelung greift bei uns wahrscheinlich wegen unserer Beschäftigungsarten mal wieder nicht. Tja, guten Appetit!

  8. Daniel sagte:

    Zugegeben, der Kostenaufwand für ein Catering on location ist enorm – das können schon mal – je nach Cateringanbieter 20 bis 30 Euro pro Person und Tag sein – also ein runder 1000er locker. Macht bei einem durchschnittlichen 23 Tage Dreh ungefähr 25.000 €. Anteil am durchschnittlichen Produktionsbudget von ca. 1 Mio €: 2,5%

    Wenn das nicht mehr leistbar ist, hohe Schauspielergagen aber schon, schlage ich vor, dass jeder „normale“ Filmschaffende sich mal das Arbeitsrecht und weitere diverse Texte vornimmt und dann einfach mittags eine Stunde vom Set weggeht um in Ruhe zu speisen – wie normale Arbeitnehmer auch. Und je nach Arbeitstaglänge kann das im gesetzlichen Rahmen wiederholt werden. Drehorte die fern ab der Zivilisation liegen bieten sicher darüber hinausgehende Regeln, wie man das handhaben kann.
    #
    Wenn es Produktionen zuviel ist, als „Service“ für ihr Team, das häufig mit gerade mal 30 Minuten Mittagspause zufrieden ist, ein Catering hinzustellen, dann muss man ihnen geschlossen zeigen, dass es nicht immer nur ums Geld geht! Das bei der Münchner ndf die Fahrer beim „Forsthaus Falkenau“ morgens die Brötchen schmieren mussten ist nur ein Beispiel von Absurditäten, die sich deutsche Produktionen ausdenken…

    Andere Länder (hier ist besonders Frankreich hervorzuheben) haben wesentlich längere Drehpausen.

    Aber Filmemachen ist ja eigentlich nur noch ein Tagesgeschäft, wichtig ist, das Geld gespart wird und anstatt die Anzahl der Produktionen zu verkürzen und dafür weniger qualitativ hochwertiger herzustellen, preiskämpfen alle gegeneinander auf Kosten ihrer wertvollsten Ressource: der Menschen, die Filme eigentlich machen!

    Das Traurige ist, dass solche „Banalitäten“ ganz oben bei den Mächtigen & Geldverteilern gar nicht bekannt sind und die sich für solch unwichtige Details auch nicht interessieren.

    Aber die letzten Jahre haben mir deutlich gezeigt, dass jedes Mal wenn Redakteure, Programmdirektoren oder Presse zum Setbesuch angekündigt wurde, das Catering an dem Tag um ein vielfaches aufgewertet wurde…

    Noch macht es mir und vielen meiner Kolleginnen und Kollegen Spaß, in der Filmbranche tätig zu sein, aber es werden mehr und mehr Stimmen der „Alteingesessenen“ laut, die darüber nachdenken, der Branche den Rücken zu kehren und sich arbeitszeitenfreundlichere Alternativen zu suchen. Aber das sollte kein Problem sein – der tschechische Filmmarkt z.B. blüht seit Jahren auf und warum soll man nicht für 5 Wochen eine Lichtmannschaft aus Polen holen, eine Ausstattungsabteilung aus Rumänien und Maskenbildner aus Ungarn? Andere, größere Industriezweige, verlagern ja auch aus Kostengründen ihre Produktionsstätten dorthin – allerdings verkaufen sie ihr Produkt dann weiterhin zum gleichen Preis im Inland! Kann man doch bei Filmen auch so machen!

    Schließlich geht’s doch eh nur ums Geld!

  9. Susn sagte:

    Ich sehe das nicht so! Klammheimlich? Das ist sehr schlecht recherchiert. In jedem Stab- und Darstellervertrag ist es geregelt, ob der die Filmschaffende und in welcher Höhe er sich am Catering beteiligt. Wird der
    Filmschaffende nicht am Catering teilnehmen, wird ihm hier auch nichts abgezogen. Er ist auch nicht verpflichtet am Catering teilzunehmen. Bevor ihr solche Artikel schreibt, bitten wir euch wirklich zu recherchieren und nicht einfach drauf los schreiben, weil sich vielleicht ein Filmschaffender über eine gesetzliche Regelung beschwert. Mal scharf darüber nachdenken. Kantinen für Mitarbeiter sind nicht anderes, und die müssen ihr Essen wohl auch bezahlen! oder???

  10. Krenz sagte:

    Ich muss widersprechen, wenn von „klammheimlich“ die Rede ist! Immerhin geht es um einen Nettoabzug von der Gage. In der Regel -ich kenne keinen anderen Fall- wird die Höhe des Caterinabzugs im Vertrag festgelegt und der Vertrag wird ja auch vom Stabmitglied unterschrieben!

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