Was ist eigentlich eine Pensionskasse?

Wie sorgen eigentlich Film- und Fernsehschaffende fürs Alter vor? Nina Ruge beispielsweise ist nach eigenen Aussagen Mitglied der Pensionskasse des ZDF und legt von allen ZDF-Honoraren sieben Prozent auf die hohe Kante. Und auch Jan Hofer ist Mitglied einer Pensionskasse, und zwar einer für freie Mitarbeiter, derer auch beispielsweise Claus-Theo Gärtner angehört. Im ersten Teil zum Thema Altersvorsorge von Filmschaffenden beschäftigen wir uns daher mit der Frage: Was ist eine Pensionskasse und ist eine Mitgliedschaft sinnvoll?

Bei einer Pensionskasse handelt es sich um eine nicht-staatliche Einrichtung zum Zwecke der Altersvorsorge. Aufgabe der Pensionskasse ist es, den Versicherten eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung zu bieten. Gerade für Filmschaffende kann eine Pensionskasse sinnvoll sein, gelingt es hiermit, Lücken bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu schließen. So verläuft der Lebenslauf eines Film- und Fernsehschaffenden nunmal anders als der des klassischen Festangestellten.

Die Beiträge zur Pensionskasse werden entweder in Form der Gehaltsumwandlung durch den Arbeitnehmer oder aber durch Arbeitgeberfinanzierung aufgebracht. Bei einer durch den Arbeitnehmer finanzierten betrieblichen Altersvorsorgeabsicherung werden Teile des Einkommens in Beiträge umgewandelt. Dabei hat der Versicherte die Wahl, ob die Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei vom Bruttogehalt oder aber durch Zulagen gefördert vom Nettogehalt umgewandelt werden sollen (entsp. Riester-Rente).

Die für Filmschaffende relevanten Pensionskassen sind u.a. die „Bayerische Versorgungskammer“ und die „Pensionskasse Rundfunk“.

Bayerische Versorgungskammer: Die Bayerische Versorgungskammer ist die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen. Hierin ist pflichtversichert, wer in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis bei einer Mitgliedsbühne steht und an dieser eine überwiegend künstlerische Tätigkeit gegen Entgelt ausübt. Wer mindestens zwölf Monate an einem Theater beschäftigt war, das für ihn Beiträge abgeführt hat, kann sich anschließend freiwillig weiterversichern, wenn er das Theater verlässt und kein Anschlussengagement bei einer Mitgliedsbühne aufnimmt.

Die Versorgungskammer erhebt einen Beitrag von 9 Prozent auf das Bruttogehalt. Dieser wird jeweils hälftig von der Mitgliedsbühne und dem Arbeitnehmer gezahlt. Die Beiträge, die die Bühne dabei für den Arbeitnehmer zahlt, gehören grundsätzlich zu seinem Arbeitslohn. Bis zu einer Höhe von EUR 2.640,00 (maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West) sind sie allerdings steuer- und sozialversicherungsfrei. Und unter gewissen Bedingungen kann dieser Betrag nochmals um EUR 1.800,00 erhöht werden (Voraussetzung ist, dass keine pauschalversteuerten Beiträge für den Arbeitnehmer geleistet werden).

Pensionskasse Rundfunk: Die Pensionskasse Rundfunk ist die Versorgungsanstalt für freie Mitarbeiter der angeschlossenen Anstaltsmitglieder. Träger sind alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und derzeit ca. 400 Auftragsproduzenten, aber noch kein einziger Privatsender. Vorraussetzungen für eine Mitgliedschaft sind:

  • seit mindestens 12 Monaten in einem freien oder „festen freien“ Beschäftigungsverhältnis bei einer oder mehreren Rundfunkanstalten oder bei Produktionsgesellschaften, die Anstaltsmitglied sind,
  • Honorar in den letzten 12 Monaten lag bei mindestens EUR 3.500 bei einem oder mehreren Anstaltsmitgliedern und wird voraussichtlich auch in Zukunft diese Grenze überschreiten,
  • das 18. aber noch nicht das 55. Lebensjahr wurde vollendet

Die Beiträge der Anstaltsmitglieder zur Pensionskassen betragen 7 % der gezahlten Honorare. Soweit für den Filmschaffenden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abzuführen sind („nichtselbständige“ Freie) oder aber der Filmschaffende bei der Künstlersozialkasse versichert ist, verringert sich der Beitrag des Anstaltsmitgliedes auf 4 %. Der Filmschaffende selber zahlt 7 % ein. Soweit er sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist bzw. Mitglied der Künstlersozialkasse kann er seinen Beitrag ebenfalls auf 4% senken.

Ein Anspruch auf Altersrente erwirbt man nach fünf-jähriger Mitgliedschaft. Die Höhe der Rentenbezüge ist sodann abhängig von der Höhe der eingezahlten Beiträge. Damit man ein Gefühl bekommt, wie viel dabei dann rauskommt, hat die Pensionskasse Rundfunk einen Rentenrechner online gestellt. Weiterhin ist es auch möglich, sich die Rente als Einmalbetrag auszahlen zu lassen.

Zusammenfassend lassen sich für die Versicherten folgende Vorteile der Pensionskasse anführen:

  • niedrige Verwaltungskosten
  • Garantieausschüttung zugesagt,
  • Bezuschussung durch Rundfunkanstalten, Theater bzw. diverse Produktionsgesellschaften,
  • es können jährlich Beiträge von bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze West der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt werden,
  • Besteuerung erfolgt erst mit der Auszahlung in der Rentenzeit und somit in der Regel zu einem niedrigeren Steuersatz als während der Erwerbszeit,
  • Bei Rentenbeginn haben die Versicherten einen Anspruch auf lebenslange Rentenzahlungen oder eine einmalige Kapitalauszahlung,
  • auf Wunsch kann ein Berufsunfähigkeits- und/oder Hinterbliebenenschutz zusätzlich mitversichert werden,
  • Pensionskasse kann bei anderen Arbeitgebern fortgeführt werden.

Im Bereich der Altersvorsorgeplanung sollte die Möglichkeit der Pensionskasse insoweit immer mit beachtet werden. Auch sollte man sich individuell beraten lassen, ob es sinnvoll sein kann, sich beider Pensionskassen anzuschließen.

2 Kommentare
  1. Kimberly sagte:

    Vielen ist gar nicht klar, wie wichtig die Einzahlung in die Pensionskasse ist, damit man im hohen Alter Geld zur Verfügung hat. Daher eine toller Bericht, der sehr informativ ist und für jeden wichtig sein sollte.

  2. zizou sagte:

    „Besteuerung erfolgt erst mit der Auszahlung in der Rentenzeit und somit in der Regel zu einem niedrigeren Steuersatz als während der Erwerbszeit“

    Leider rechnet mein derzeitiger Arbeitgeber die Arbeitgeberbeiträge für die Pensionskasse bei meinen aktuellen Gagenabrechnungen zu meinem Bruttoeinkommen dazu. Das heisst zu einem sehr hohen Steuersatz. Trotz meinem Hinweis, dass diese Regelung nur zu meinem Nachteil geschieht und der Arbeitgeber keinen Vorteil erzielt, bleibt er bei dieser Vorgehensweise.
    Kennt jemand von euch die genaue gesetzliche Regelung? Selbst bei der Pensionskasse scheint man sich nicht sicher zu sein, wie die Versteuerung zu erfolgen hat.
    Danke für eure Hilfe.

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Noch nicht registriert? Als eingeloggter User wird Ihr Name automatisch übernommen.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte lösen Sie diese Aufgabe, bevor Sie den Kommentar abschicken.
Dies dient dem Schutz vor Spam.

Was ist 2 mal 3?