Publizierungen von: Unsere Gäste

Ethnie im deutschen Film, Fernsehen und Theater – Reaktionäre Rollenbesetzung

ARD/NDR TATORT: DIE BALLADE VON CENK UND VALERIE, am Sonntag (06.05.12) um 20:15 Uhr im ERSTEN. Cenk Batu (Mehmet Kurtulus). Wie weit wird er gehen, um seine Freundin zu retten? © NDR/Sandra Hoever

Ich schaue relativ viele Fernseh- und Kinofilme und gehe gerne ins Theater. Ich streite mich gerne über die Qualität der deutschen Film- und Fernsehlandschaft und der Theaterbranche, aber eines kann niemand leugnen: Nicht deutsch-aussehende Schauspieler_innen werden viel zu wenig besetzt. Wenn ich den Fernseher einschalte sehe ich vor allem bei Serien und Reihen fast durch die Bank weiße, deutschsprachige Protagonist_innen. Mehmet Kurtulus war als Kriminalhauptkommissar Cenk Batu im Hamburger Tatort nahezu eine Ausnahme, doch jetzt übernimmt Til Schweiger die Rolle. Weiterlesen

Klischees und Stereotype
Im Schauspieler_innenportal „crew united“ kann man in seinem Lebenslauf bei „Ethnische Erscheinung“ von „mitteleuropäisch“, „arabisch“, „orientalisch“ über „osteuropäisch“, „schwarzafrikanisch“, „schwarzkaribisch“ bis zu „Mix weiß und asiatisch“ und „Mix weiß und schwarz“ wählen. Von 6824 registrierten, im deutschsprachigen Raum arbeitenden Schauspieler_innen, haben 88%, wie ich, „mitteleuropäisch“ angegeben. Wenn die kleine Minderheit der nicht „typisch deutsch“ aussehenden Darsteller_innen mal besetzt wird, werden sie von den Verantwortlichen in widerliche Rollenklischees gesteckt, in Stereotype, denen sie kaum entfliehen können. Eine Bekannte von mir, die in Teheran geborene Schauspielerin Elmira Rafizadeh, wurde früh mit dem Problem konfrontiert: „Für Film und Fernsehen bist du zunächst „Kopftuch“, „Ehrenmord“, „Islam“, „Migration“, „Terroristin“ und was es da sonst nicht alles rund um den Balkan und Orient zu erzählen gibt.“ Auch Daniel White, afrodeutscher Schauspieler beschreibt sein Rollenportfolio folgendermaßen: „US-Soldat, Dealer, zwielichtiger Gangster, der auch schon mal zuschlägt, und das wars dann auch schon. Der gemeinsame Nenner ist, dass es immer untrennbar mit meiner Hautfarbe verbunden ist.“ Aber warum kann er nicht mal einen Anwalt spielen, einen Familienvater, einen Kommissar? „Man sagt immer, das geht nicht, da schalten uns die Leute weg, Deutschland versteht das noch nicht“, so White. Die Exklusivität der „Eigenschaft deutsch“ und der Rassismus, der im Alltag ja sehr gerne von Medien und Gesellschaft geleugnet wird, wird in der Besetzung von Schauspieler_innen offen ausgelebt. Rollen, für die Schauspieler_innen wie Rafizadeh und White besetzt werden, stehen immer in einem Abhängigkeitsverhältnis. Nie sind es selbstbestimmte, frei handelnde Figuren wie „Chef_innen“. Wenn Abhängigkeit und ein niedriger sozialer Status mit Hautfarbe, Herkunft oder Aussehen gleichgesetzt wird, dann ist das Rassismus.

„Migrationshintergrund“ als Chance
Viele Schauspieler_innen, die sich ihre Rollen inzwischen aussuchen können und nicht aus finanziellen Gründen auf bestimmte Besetzungen angewiesen sind, lehnen solche Rollen ab und versuchen, sich auch in anderen Rollensparten zu profilieren. Doch es gibt auch Gegenbeispiele: Mark Zak, deutscher Schauspieler ukrainischer Herkunft stellte sich am Anfang seiner Karriere bei Castings folgendermaßen vor: „Guten Tag, hier Mark Zak, ganz einfach Z, A, K, falls Sie einen russischen oder osteuropäischen Banditen suchen, denken sie an mich…“. Er erklärt das damit, dass es für ihn als aus Fernsehsicht osteuropäisch wahrgenommenen Schauspieler zwar weniger mögliche Rollen gibt, aber die Auswahl der Schauspieler_innen auch geringer ist. „Man wird viel mehr wahrgenommen.“, so Zak.

Reproduktion von Alltagsrassismus
Dass sich Zak mit „Falls Sie einen russischen oder osteuropäischen Banditen suchen, denken sie an mich!“, quasi selbstironisch über die rassistischen Besetzungen stellt, macht das Problem aber nicht besser. Wenn „Banditen“ immer nur „ausländisch aussehend“ besetzt werden, reproduziert das rassistische Klischees. Wie soll Alltagsdiskriminierung verschwinden, wenn die Medien, die oft ein Vorbild für viele sind, die Denkweisen steuern und sogar manipulieren, ein Bild von Nicht-deutsch-aussehenden progagiert, das dermaßen reaktionär ist?

Muss jetzt eine Quote her?
Wenn man mit einer ähnlichen Strategie an das Problem gehen würde, wie die feministische Strategie, durch eine Quote mehr Frauen in Aufsichtsräte zu bekommen, könnte man sich jetzt Fragen: Braucht die deutsche Film-, Fernseh- und Theaterwelt eine „Migrant_innenquote“? Das hört sich natürlich erstmal sehr abwegig an, wurde aber durchaus schon ausprobiert. Mit Beginn der Intendanz von Karin Beier am Schauspiel Köln, führte sie 2007 eine Art Quote ein: 30% des Ensembles sollten aus nichtdeutschen Familien kommen, eine Zahl, die die Einwohner_innen Kölns widerspiegeln sollte. Beier wollte damit „eine Selbstverständlichkeit herstellen, so dass nicht jede Besetzung eine dramaturgische Bedeutung hat, sobald ein Darsteller eine andere Hautfarbe hat, als die gewohnte“. Hört sich ja ganz gut an, dachte ich, endlich mal ein schwarzes Gretchen, ein türkischer Romeo… Falsch gedacht: Mit Ausnahme der Eröffnungsinszenierung spielten die Neuen dann hauptsächlich in Stücken, die von Migration handelten und wurden auch größtenteils nach ein bis drei Spielzeiten wieder gekündigt. Chefdramaturgin Rita Thiele begründete das damit, dass ihnen wegen der Quote „umgekehrter Rassismus“ und „Paternalismus“ vorgeworfen wurde und dass Gastregisseur_innen in die Besetzungsentscheidung mit einbezogen werden sollen, und ihnen keine Schauspieler_innen durch eine Quote aufgezwungen werden sollten. „Das Ziel, einen deutlichen, möglichst großen Anteil von Kolleg_innenen aus internationalen Familien im Schauspielensemble zu beschäftigen, haben wir nicht aus dem Auge verloren. Der Anteil kann sich aber der künstlerischen Situation des Hauses entsprechend verändern, schwanken. Starre Vorgaben machen wenig Sinn“, so Thiele. Fail. Klingt irgendwie nach Kristina Schröder, Flexiquote und schwammiger Selbstverpflichtung.

Wenn sich in den Medien nichts ändert, tut sich auch in der Gesellschaft nichts!

Fest steht: Solange sich auf der Bühne, auf dem Bildschirm und auf der Kinoleinwand nichts ändert, solange Sat-1-Filme mit offen rassistischen Titeln wie „Buschpiloten küsst man nicht“ (2007) noch ausgestrahlt werden, in denen Afrikaner_innen als rückständige, abergläubische Ahnenritualist_innen dargestellt werden, ändert sich auch nichts am Alltagsrassismus der Gesellschaft. Nichtdeutsche sind viel mehr als „Gangster“, „Gemüsehändler“ und „Prostituierte“. Die Besetzungen spiegeln überhaupt nicht die Realität wieder, das Fernsehen, das Theater und der Film hinken wahnsinnig hinterher: Natürlich gibt es türkische Ärzt_innen, russische Familienväter und afrikanische Kommissare. Das kann man fiktionalisieren, ohne gleich eine Backgroundstory aufmachen zu müssen. Und wir haben doch so großartige Schauspieler_innen, die diese Figuren verkörpern können! Mit dargestellten Stereotypen, mit Rollenklischees und mit Rassismus muss endlich Schluss sein! In Sat1, im Stadttheater, in Dresden, im Kino, in Bayern, im Tatort, in Dortmund und überall: Rassismus raus aus den Köpfen!

Anmerkung der Redaktion
Weiterführende Links zu diesem Thema:
Stadt Revue “Die Quoten-Masche, Migranten am Schauspiel”
Spiegel Online “Integrationsdebatte, Was guckst du Thilo?”
NDR “Migrantin oder Dealer – Schwarze im Fernsehen”

Wir freuen uns über Ihre Meinung und weiteren Links/Verweisen in diesem Zusammenhang.

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Fernsehserien: Besser als Kino?

© AMC

Unter dem provokanten Titel „Besser als Kino?“ lud das Filmbüro Nordrhein-Westfalen im Dezember zu einem Symposium nach Köln ein, um über epische Erzählformen in modernen Fernsehserien zu diskutieren. Die These: „Das Kino hat einen Teil seiner künstlerischen Vorreiterolle verloren.“ Wichtige Impulse für filmisches Erzählen seien in letzter Zeit eher aus der früher verpönten Gattung der Serie gekommen – jedenfalls im englischsprachigen Raum. Im Filmforum NRW diskutierten Produzenten, Autoren und Redakteure mit dem überwiegend selbst aus der Branche stammenden Publikum darüber, welche Chancen diese Entwicklung auch für deutsche Filmemacher bietet.

Natürlich durften die eingeladenen Gäste auch ihre eigenen Projekte vorstellen. Auffallend war dabei, dass es sich bei gleich zwei Präsentationen gar nicht um Serien im engeren Sinn handelte. Weiterlesen

Das vor kurzem im Ersten ausgestrahlte „Dreileben“ besteht im Grunde aus drei unabhängigen Fernsehfilmen, die nur locker miteinander verknüpft sind, das für dieses Jahr im ZDF-Programm geplante „Unsere Mütter, unsere Väter“ ist ein klassischer Dreiteiler. Die Autoren zweier der innovativsten deutschen Serien der vergangenen Jahre („Im Angesicht des Verbrechens“ und „Weissensee“), Rolf Basedow und Annette Hess, hatten leider kurzfristig abgesagt.

Das vielversprechendste der vorgestellten Projekte war sicherlich das von Nico Hofmanns Produktionsfirma teamWorx umgesetzte „Unsere Mütter, unsere Väter“ über fünf befreundete junge Erwachsene, deren Lebenswege in den Wirren des Zweiten Weltkriegs unterschiedlichste Pfade einschlagen. Mit Ludwig Trepte, Katharina Schüttler und Tom Schilling ist das Drama nicht nur prominent, sondern auch mit einigen der besten deutschen Schauspieler dieser Generation besetzt. Der Film sei eine Art Dialog des Produzenten Hofmann und von ihm selbst mit ihren Vätern, erklärte Drehbuchautor Stefan Kolditz. Er zeige ganz normale Menschen, keine Nazis oder Widerstandskämpfer. Im Mittelpunkt stünden die Wechselwirkungen zwischen den Protagonisten und ihren Kriegserlebnissen, wobei der Film mit einer für das deutsche Fernsehen ungewöhnlichen Schonungslosigkeit arbeite.

Benjamin Benedict, der den Dreiteiler für teamWorx produziert, betonte, sie hätten serielles Erzählen hier einmal nicht als Beschränkung der Mittel betrachtet. Mit knapp 15 Millionen Euro Budget liege der Film an der absoluten Grenze des in Deutschland Möglichen. Die Umsetzung der ersten Drehbuchfassung hätte allerdings noch zehn Millionen Euro zusätzlich gekostet. Dem epischen Erzählen nähere sich der Film insofern, als dass er vier Handlungsstränge mit fünf Hauptfiguren über einen Zeitraum von vier Jahren erzähle. Literaturverfilmungen seien hingegen oft gerade nicht besonders episch, da sie die Romanhandlung zu stark verkürzen müssten. 50 Seiten Roman ergäben sonst etwa 90 Minuten Film. Während Filmdramaturgie eher zielgerichtet sei, eröffneten Serien mehr Möglichkeiten, eine Geschichte zu erzählen, eher handlungsorientiert wie in „24“ oder eher charakterorientiert wie in „Mad Men“. Sie seien näher am Roman als der Film, da sie nicht unbedingt auf klassische Wende- und Höhepunkte angeweisen seien. Für Sender stellten sie allerdings zunächst ein größeres Risiko dar: „Die Sendeplätze sind auch bei schlechten Quoten erst einmal belegt.“

Das deutsche Fernsehen handele deshalb oft nach dem Motto „Wir machen etwas, was wir schon gesehen haben, weil es dann Erfog hat“, so Autor Kolditz. In den USA würden Verantwortliche, vor allem bei Kabelsendern, ihren Autoren hingegen eher sagen: „Macht etwas, das wir noch nie gesehen haben“. Das einseitige Schielen auf die Quote sei ein systemisches Problem, das innovativere Formate verhindere.

Statt selbst solche Serien zu entwickeln, geht das ZDF seit einigen Jahren den Weg, skandinavische Sender als Co-Produzenten finanziell zu unterstützen. Das Ergebnis dieser Zusammenarbeit sind dann hoch gelobte Krimiformate wie die dänische Serie „Kommissarin Lund“, die das ZDF am späten Sonntagabend ausstrahlt (und die sogar AMC als „The Killing“ für den US-Markt adaptiert hat). Peter Nadermann betreut diese Reihe für ZDF Enterprises. „Bei skandinavischen Krimis ist das Budget größer als beim ‘Tatort’ und es wird effizienter eingesetzt“, erklärte er in Köln. Die geringere Anzahl der Produktionen der skandinavischen Sender ermögliche eine größere kreative Freiheit bei den wenigen umgesetzten Projekten. Zudem erlaube etwa der in Dänemark fest etablierte Krimi-Sendeplatz am Sonntag um 20 Uhr 15 auch komplexere Stoffe, weil das Publikum ohnehin zu dieser Zeit einschalte. „Im Angesicht des Verbrechens“, die einzige von den Produktionbedingungen her vergleichbare deutsche Serie, habe die ARD hingegen auf dem sonst für „Tatort“-Wiederholungen vorgesehenen Programmplatz „in Grund und Boden gesendet“. Die deutschen Senderverantwortlichen würden die Zuschauer oft unterschätzen, so Nadermann. „Wir müssen ihnen sagen, wann komplexe Stoffe laufen.“ Es müsse also feste Sendeplätze dafür geben. Auf den Publikumseinwurf, warum das ZDF sich lieber Kreativität in Skandinavien einkaufe als bei deutschen Autoren, erklärte Nadermann, er arbeite gerade an einer europäischen Cop-Show über eine EU-Spezialeinheit. Die soll zwar vom ZDF produziert, allerdings ebenfalls in Skandinavien – und auf Englisch – gedreht werden.

Einig waren sich in Köln eigentlich alle Fernsehmacher, dass gerade die öffentlich-rechtlichen Sender sich vom einseitigen Quotendenken verabschieden müssten und auch künstlerisch prägende Programme bräuchten. Aber deren adäquate Ausstrahlung scheitert dann oft schon daran, dass sie nicht in das starre Programmschema passen. Solange weiterhin Ausnahmeserien wie „KDD“ oder „Im Angesicht des Verbrechens“ auf Sendeplätzen gezeigt werden, die sonst für konservativere Formate wie „SOKO“ oder den „Tatort“ reserviert sind, wird ein interessiertes, auch jüngeres Publikum sie gar nicht erst entdecken. Außerdem wäre es auch ein erster Schritt hin zu mehr Innovation, wenn ARD und ZDF auch andere Serienstoffe produzieren würden als immer nur Krimis. Wie weit deutsche Sender den hohen Ansprüchen immer noch hinterher hecheln, wurde aber spätestens klar, als zum Abschluss der Tagung „Breaking Bad“-Showrunner Vince Gilligan über Skype zugeschaltet wurde. Von den kreativen Freiheiten, die die Verantwortlichen beim US-Kabelsender AMC ihm bei seiner Serie lassen, können deutsche Autoren und Produzenten wohl weiterhin nur träumen.

Marcus Kirzynowski, 1974 in Düsseldorf geboren, studierte Diplom-Sozialwissenschaften in Wuppertal, Duisburg und Groningen. Daran schloss er ein Master-Studium Journalismus in Mainz an.
Seit 2007 schreibt er als freier Journalist für den Evangelischen Pressedienst sowie verschiedene Print- und Online-Medien über Film, Kultur und (Neue) Medien. Als Filmliebhaber fiel ihm seit einigen Jahren auf, dass ihn neuere Fernsehserien zunehmend mehr begeistern als die meisten aktuellen Kinofilme. Daraus entstand die Idee, eine Zeitschrift für Freunde anspruchsvoller, komplexer TV-Serien wie „Mad Men“ oder „Six Feet Under“ auf den Markt zu bringen. Die erste Ausgabe von „torrent – Magazin für serielles Erzählen“ soll Ende Februar erscheinen.
Link zur Webseite: torrent – Magazin für serielles Erzählen

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Die FSK wird bunt!

"zugegeben, etwas unscharf, aber die FSK könnte dem ja Profil verleihen", so Sabine Bernardi zum symbolischen Geschenk "FSK 14"

Ich – Regisseurin und Autorin von “Romeos” – habe die Begründung des FSK-Urteils am 25.11.11 erhalten und es kurz darauf öffentlich gemacht. Gleichzeitig habe ich die FSK um eine Stellungnahme zu diesem zutiefst diskrimierenden Urteil gebeten. Noch ohne Antwort. Ich möchte klare Worte benutzen – die FSK Begründung ist eine Frechheit. Sie ist  beleidigend, verletzend und aufs schärfste zu kritisieren. Ich schließe mich dabei vollständig der Argumentation des LSVD (Lesben- und Schwulenverband Deutschland) an, der sofort nach Bekanntgabe Beschwerde bei der FSK eingereicht hat. Die Beurteilung der FSK hat mich erstmal sprachlos gemacht – als Regisseurin des Films, vor allem aber als Mensch.

 

Inzwischen habe ich meine Sprache wiedergefunden und möchte ergänzend zur Stellungnahme des LSVD einen Offenen Brief an die FSK richten:

An die Geschäftsführung der FSK Frau von Wahlert und Herr Poßmann sowie die Vertreter der OLJB (Obersten Landesjugendbehörde) bei der FSK,

als Geschäftsführende der FSK fordere ich Sie zu einer überfälligen Stellungnahme bezüglich der FSK Begründung zu „Romeos“ auf und bitte Sie entschieden, entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Ich setzte die Öffentlichkeit ins Cc: Weiterlesen

Ich fordere Sie auf

  1. zur Positionierung Ihrerseits hinsichtlich der Diskrimierung seitens der FSK
  2. zu einer Offenlegung der verantwortlichen GremiumsteilnehmerInnen und deren sofortige Entbindung von jeder weiteren bewertenden Gremiumsarbeit im Hause der FSK
  3. Datenschutz…jaja.
  4. gleichzeitig fordere ich die verantwortlichen GremiumsteilnehmerInnen auf, Ihre Identität öffentlich zu machen – nennen wir es ruhig: sich zu outen! (ja, ein Outing kann manchmal sehr unangenehm sein)
  5. illustrierend zu Punkt 2-4 möchte ich eine Figur aus meinem eigenen Film zitieren: „So Leuten muss man die Macht entziehen“.
  6. ab sofort müssen für alle weiteren Bewertungsgremien zum Jugendschutz VertreterInnen aus der GLBT-Jugendarbeit angefragt und vertreten sein. Es geht darum, Ihrer verzerrten Wahrnehmung der Realität kompetent und  konstruktiv etwas entgegenzusetzen.
  7. eine sofortige Überprüfung des FSK-Urteils zu „Romeos“! (kostenfrei bzw. vorherige Klärung der Kosten)

Ihre beleidigende Beurteilung läßt jedes Urteilsvermögen vermissen, es ruiniert Ihre Glaubwürdigkeit und – bringt Sie bei einer Neubewertung in die Klemme. Merken Sie das? Entscheiden Sie erneut auf FSK 16, werden Sie eine andere Begründung liefern – was ist die wert? Ich sage es Ihnen: nichts – für mich jedenfalls nichts. Entscheiden Sie nun doch für eine FSK 12, werden Sie viele andere und mit Sicherheit die Kirchen gegen sich aufbringen. Ob Sie sich das trauen?

Es geht hier nicht mehr nur um das Anfechten und Neubewerten eines Urteils, merken Sie das? Es geht darum, die homophobe und damit menschenfeindliche Haltung (feindlich gegenüber Menschen egal welcher sexuellen Ausrichtung und Identität) glaubhaft aus Ihrem Haus zu treiben. Sie sind am Zuge!

Wie entscheiden Sie? 12 oder 16? Schwarz oder Weiß.

Generell möchte ich Ihnen nun ebenfalls eine sehr verwegene Anregung mit in die Waagschale werfen. Achtung: tragen Sie der gesellschaftlichen Realität Rechnung und führen Sie die FSK 14 ein. Zugegeben, ein extremer Vorschlag, weil es unglaublicher Anstrengungen bedürfte: nicht nur die GremiumsteilnehmerInnen müssten sich dann in ihren Bewertungen gedanklich feiner justieren, es würde auch einen neuen Aufkleber erfordern. Symbolisch schenke ich Ihnen deshalb hiermit (wie oben) eine Plakette – “FSK ab 14″. Zugegeben noch etwas unscharf, aber Sie könnten dem Profil verleihen. Wäre auch änderbar auf 13. Ich habe überlegt zwischen rosa und pink. Will aber niemanden überfordern. Orange finde ich auch ganz hübsch, eingefügt in die Plakettenriege würde es das FSK Farbspektrum sicherlich bereichern. Ein bißchen könnte das Gesamtbild dann allerdings an einen Regenbogen erinnern. Aber nein, keine Angst, das Etikett gayfriendly schenke ich Ihnen noch lange nicht.  Da müssen Sie erst beweisen, dass Sie das verdient haben. Das sind Sie schuldig.

Verstehen Sie das? Das sind Sie dieser Gesellschaft schuldig.

Denn unsere Gesellschaft hat mehr Farben als schwarz oder weiß. Sie ist sogar bunt. Sie ist vielfältig. Diese diskrimierende Begründung ist keine Sache, die man einfach unter „Fehlurteil“ verbuchen kann und vom Tisch wischt. Ich fordere Sie hiermit zum ehrlichen Dialog auf, um auf diese erschreckende Homophobie in Ihrem Hause zu reagieren und Dinge konstruktiv im Sinne ALLER Jugendlichen zu verändern. Wenn Sie das nicht tun, spreche ich Ihnen die Kompetenz zur Jugendarbeit und Medienbildung ab. Sie sind nun an der Reihe.

Verstehen Sie das? Frau von Wahlert, Herr Poßmann und die Vertreter der OLJB, Sie als Geschäftsführende der FSK stehen in der Verantwortung! Reagieren Sie!  Machen Sie die FSK analog zur gesellschaftlichen Realität bunt. Nehmen Sie mein Geschenk an.

Sabine Bernardi.


Sabine Bernardi
, aufgewachsen in München und Bozen, studierte Filmregie an der ifs – internationale filmschule köln. Zu ihren Dozenten gehörten Dominik Graf, M.K. Lewis und Helga Reidemeister u.a. Bereits vor dem Studium sammelte sie mehrere Jahre Erfahrungen als Regieassistenz für Kino, TV-Movies und Serienproduktionen für ARD, ZDF und RTL sowie an den Schauspielhäusern Hamburg und Köln. Seit dem Abschluss an der ifs im Jahr 2005 ist sie als freie Autorin und Regisseurin für Spielfilm, Doku und Hörfunk sowie als Realisatorin für Daily-Formate für VOX tätig. Neben der Arbeit als Regisseurin außerdem tätig als freie Dozentin für Filmschauspiel und Kameratraining u.a. an der Arturo Schauspielschule, Theaterakademie und ifs – internationale filmschule köln, sowie am Medienprojekt Wuppertal mit der Leitung diverser Filmworkshops in der Jugend- und Erwachsenenbildung.

Anmerkung der Redaktion:
Zum bundesweiten Kinostart von Romeos am 08. Dezember erscheint hier ein ausführliches Interview (cn-klappe) mit der Regisseurin Sabine Bernardi und der Casting-Directorin Iris Baumüller (Die Besetzer).

Die Entscheidung der FSK wird aktuell von Verbänden, dem ZDF und weiteren Institutionen massiv hinterfragt. Es sollen wohl schon Schritte zu einer Anfechtung eingeleitet worden sein. Die FSK-Begründung hier nochmal als Link!

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Endlich Künstler! Rechtskräftiges Urteil zu Gunsten von Casting Directors

„Endlich Künstler!“ (Franziska Aigner)

Die Pressemitteilung von Franziska Aigner:

In einem bahnbrechenden Urteil vom 23.09.2011 hat das Finanzgericht München die Tätigkeit der Münchner Casting-Direktorin Franziska Aigner als künstlerische Tätigkeit im Sinn des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG qualifiziert, so dass diese Tätigkeit nicht der Gewerbesteuer unterliegt.

Nach den Feststellungen des Finanzgerichts München erreicht die Tätigkeit der Klägerin in ihrer konkreten Ausgestaltung durch die Komposition des Schauspielerensembles eine künstlerische Gestaltungshöhe, da sie damit die dem Film Bild gebenden Akteure bestimmt und auf einen der primären künstlerischen Wirkungsgrade des Films – die personelle Bildgebung der Geschichte- in entscheidender Weise Einfluss nimmt.

Die vom Finanzamt München zuvor erlassenen streitgegenständlichen Gewerbesteuermessbescheide, gegen die sich Franziska Aigner im Klagewege gewehrt hat, wurden vom Finanzgericht München aufgehoben.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Eine anonymisierte Fassung des Urteils kann über die Rechtsanwaltskanzlei Michael Fröschl angefordert werden. Frau Sabine Falkenberg steht dort für weitere Auskünfte jederzeit gerne zur Verfügung.

Kommentar der Redaktion:
Nach zwei Jahren Rechtsstreit hat Franziska Aigner Recht bekommen:
Das Finanzgericht München erkennt die Tätigkeit als Casting-Direktorin als künstlerische Tätigkeit an.

Hier wäre auch ein Umdenken der Deutschen Filmakademie endlich an der Zeit. Die künstlerische Arbeit der Casting Directors wird in Deutschland (außer im Rahmen der Cologne Conference) nirgendwo anders gewürdigt, geschweige denn mit einem Preis ausgezeichnet.

Zur Person: Franziska Aigner wurde am 3. Dezember 1960 in Ludwigsburg geboren. Nach dem Abitur zog es sie nach Berlin, wo sie zunächst Germanistik, Publizistik und Theaterwissenschaften studierte, sich dann aber entschloss, in München eine Buchhändlerlehre zu absolvieren.
Nach der Ausbildung führte sie ihr Weg wieder in ihre Heimatstadt. Dort eröffnete und leitete sie zwei Buchhandel-Filialen des Familienbetriebes „Buchhandlung Eigner“.
1989 ging es zurück nach München. Nach der Kinderpause und Geburt ihrer zwei Kinder machte sie sich als Casting Director selbständig. Ihr Besetzungsdebut war ein „Tatort“ von Jobst Oetzmann.
Seit 1994 arbeitet sie nun als freier Casting Director in München.
2008 gewann sie den deutschen Casting-Preis im Rahmen der Cologne Conference. Zahlreiche Fernsehspiel- und Kinoformate zählen mittlerweile zu ihrer Filmographie.
www.franziska-aigner-casting.de

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Einmal Star und zurück! Welche Schauspieler kennt man hierzulande?

ARD/NDR Tatort: Borowski und die Frau am Fenster, am Sonntag (02.10.11) um 20:15 Uhr im Ersten. Borowski (Axel Milberg) befragt die undurchsichtige Charlotte Delius (Sibylle Canonica). Foto © NDR/Marion von der Mehden

Kennen Sie Sibylle Canonica? Nein? Sollten Sie aber. Als die jüngeren FernsehzuschauerInnen von heute noch in den Windeln lagen, erhielt diese Schauspielerin schon den Förderpreis der Berliner Akademie der Künste (1985), gastierte später an renommierten deutschen Theaterhäusern oder bei den Wiener Festwochen und Salzburger Festspielen und arbeitete mit Regisseuren wie Franz Xaver Kroetz, Thomas Langhoff oder Peter Zadek zusammen. Dennoch mussten selbst Schauspielinteressierte erst mal nach ihrem Namen googeln, als Sibylle Canonica letztens im Kieler Tatort „Borowski und die Frau am Fenster“ faszinierend facettenreich und überzeugend die Mörderin und Tierärztin Charlotte Delius verkörperte.

Ähnlich verhielt es sich bei Diana Amft und der TV-Serie „Doctors Dairy“. Die junge Darstellerin flimmerte schon seit 1999 über die Fernsehbildschirme und seit 2000 über die Kinoleinwände, schaffte es aber erst durch die oben erwähnte RTL/ORF Serie (2008 bis 2011) nachhaltig ins Öffentlichkeitsgedächtnis.

Kann das sein? Fragte ich mich und startete auf den Straßen Berlins eine kleine Umfrage: „Kannst du mir sieben SchauspielerInnen, bekannte deutsche SchauspielerInnen, nennen?“ Weiterlesen

„Ähm, hier der Matthias Schweiger kommt jetzt ganz groß raus. Hm, ja ganz genau!“

Matthias Schweighöfer war an dieser Stelle gemeint. Der liebe Matthias kommt also jetzt erst ganz groß raus, verstehe. Dass der Gute aber schon seit über zehn Jahren im Geschäft ist, war den meisten neu. Til Schweiger, Moritz Bleibtreu, Veronika Ferres, Annette Frier, Iris Berben, Senta Berger, Florian David Fitz wurden noch genannt. Auffällig ist dabei, dass über die Hälfte schon seit mehr als zehn, 20 oder gar 30 Jahren im Geschäft sind.

Die Reaktionen auf meine Frage „Kennst du folgende deutsche SchauspielerInnen: Leonard Lansik, Ulrike Kriener, Denis Moschitto, Maxim Mehmet, Pegah Ferydoni, Janina Stopper, Pierre Sanoussi-Bliss, Ursula Monn, Mike Hoffmann, Andrea Sawatzki, Pasquale Aleardi oder Kai Lentrodt?“, fiel noch ernüchternder aus. „Wer bitte?“ war die häufigste Antwort.

Und auf „Wollt ihr eigentlich immer die gleichen Gesichter im Kino oder im Fernsehen sehen?“, folgte: „Nö, solange der Film oder die Serie gut ist, ist das egal. Klar braucht es vielleicht ein Zugpferd, aber wir sind doch offen für alles. Bei dem ganzen Schrott am Nachmittag oder im Vorabendprogramm oder auch in der Primetime, der heutzutage im Fernsehen gezeigt wird, wären gute Serien oder Filme mit frischen Gesichtern mal eine willkommene Abwechslung.“

Deshalb, liebe Filmgemeinde – und wer noch so alles Entscheidungsgewalt darüber hat wer, wie, wann, wo besetzt wird: Macht die Augen auf, schaut euch auf dem Markt um! So viel Potential ist da, Ideen und auch Material, das produziert werden möchte. Nicht immer nur die sichere Schiene fahren, sondern Mut für Neues, Mut zum Risiko! Gebt mehr Geld aus für gute deutsche Filme, die würdig sind, im Kino zu laufen! Wir wissen ja nun alle, dass Comedy im deutschen Kino hervorragend funktioniert.

Aber vielleicht würden andere Genre genauso funktionieren, wenn mal ein wenig mehr PR für deutsche Thriller, Horror, Melodramen etc. gemacht werden würde. Man darf sie eben nicht mehr nur als ARTHAUS Filme abstempeln.

Und noch was: Wenn schon meist wegen des Namens besetzt wird, wegen des Marktwertes eines/r Schauspielers/In, dann bedenkt bitte, woher jener Marktwert kommen soll, wenn nicht durch die Vergabe auch mal großer Rollen an weniger bekannte. Bei Diana Amft zumindest hat’s geklappt.

Soviel sei sicher, ich baue mir meinen eigenen Marktwert. Sonst bekomme ich – vor lauter warten – noch graue Haare.

TV-Tipp zum Thema:
Mi, 16. November 2011 | NDR: 23:20 Uhr
Medienmagazin ZAPP – Ein Blick hinter die Kulissen der Medienwelt u.a. mit Bericht über die Besetzungsproblematik im deutschen Fernsehen.

Sendung verpasst?
Kein Problem! Zapp wird an folgenden Terminen wiederholt:
Donnerstag, den 17.11.11:
12:30 – 13:00 Uhr, 3sat
23:00 – 23:30 Uhr, Einsfestival

Freitag, den 18.11.11:
00:00 – 00:30 Uhr, EinsExtra
01:30 – 02:00 Uhr, NDR Fernsehen
02:30 – 03:00 Uhr, Einsfestival

Montag, den 21.11.11
19:30 – 20:00 Uhr, EinsPlus

Alexia von Wismar, 1982 in Wermelskirchen geboren, stammt aus einer Dynastie von Tuchmachern, Schiffsmaklern und Künstlern. Nach Abschluss der 12. Klasse beschloss sie, auf eine Schauspielschule zu gehen, stolperte jedoch erst mal in die Produktion einer RTL-Auftragsproduktion. Infolge dessen machte sie eine Ausbildung zur Audio/Visuellen Medienkauffrau, in deren Verlauf sie schwerpunktmäßig in den Abteilungen Schauspieleragentur, Lizenzverkauf und Produktion arbeitete. Nach erfolgreichem Abschluss 2005 ging es dann doch nahtlos zur Schauspielschule, welche die Wahlberlinerin 2007 erfolgreich mit Diplom abschloss. Seit 2008 arbeitet sie an ihrer Karriere als Schauspielerin. Durch mittlerweile zehn Jahre Tätigkeit vor und hinter der Kamera besitzt Alexia von Wismar umfassende Branchenkenntnisse. Vertreten wird sie von der Agentur Alexander Pat (Berlin).

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Ein bisschen Respekt: Über den Mindestanstand im Filmgeschäft!

Beim Streifzug im Netz ist die out takes Redaktion auf diesen folgenden Videobeitrag gestoßen. Andreas Schreyer gibt ein öffentliches Statement zum Thema Rückstellungsverträge im Filmalltag. Er verweist dabei nicht nur auf die Negativ- sondern auch Positivbeispiele in der Branche, wie im Fall von Regisseur „Jochen Alexander Freydank“, mit dem wir kürzlich noch ein Interview zu diesem Thema führten.

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Zum Tode von Loriot

Bernhard-Victor Christoph Carl von Bülow alias Loriot bei der Verleihung des »Deutschen Filmpreises« 2009 | Foto © Michael Tinnefeld/Deutsche Filmakademie e.V.

Unser Größter hat uns verlassen.

Als es, auf Grund der unmenschlichsten Machenschaften, die die Geschichte je erblickt, die im wesentlichen von deutschen Boden ausgingen und dabei nicht nur die den Humor prägende creme de la creme der deutsch-jüdischen Großmeister dieser Sparte, sondern auch das Gros der Komiker und Satiriker ausgerottet, oder durch das Unsägliche zumindest aus der Bahn geworfen haben, hat dieser, über jeden Zweifel erhabene Ausnahmekünstler, uns mit seinem Werk die Ehre gerettet, uns die Würde zurück gegeben und damit den Deutschen die Humorfähigkeit.

Jeder Nachruf kann daher naturgemäß nur klein bleiben,  betrachtet man seine gewaltige Lebensleistung.

Dennoch, das größte Lob wird sein und immer bleiben, dass dieser Mann des Adels sich verpflichtet hat, das ganze Volk zum Lachen zu bringen, mit den Zutaten, die den „ernsthaften“ Humor so wertvoll machen: Komik, Menschlichkeit, Schadenfreude (aber frei von Zynismus) und die Achtung vor den Menschen – sowie eine überaus präzise Arbeitsweise, die falschen Tönen sowie jedwedem Faschistoiden nicht den Hauch einer Chance lässt.

So bleiben wir traurig zurück und wünschen Dir, nicht nur wegen der blaublütigen Distinktion Deiner respektablen Persönlichkeit, in angemessenem Diskretionsabstand ein Tränchen im Auge zerdrückend, dass die Unsterblichkeit dich herzlich willkommen heißen möge!

Ottfried Fischer

(München, den 23.8.2011)

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Rückstellungsvereinbarungen in der Filmbranche

Die Rückstellung von Gagen stellt in der Filmbranche ein gängiges Vergütungsmodell dar, bei dem Mitwirkende wie Darsteller oder Regisseure auf Teile ihrer garantierten Vergütung für einen gewissen Zeitraum verzichten, um so die Produktion in finanzieller Hinsicht zu entlasten. Der Erhalt der vollständigen Gage ist hierbei aufschiebend bedingt; die zwischen Filmschaffenden und Produzenten geschlossene Rückstellungsvereinbarung (engl.: „Deferment“) führt also dazu, dass der Urheber oder der ausübende Künstler erst dann den Anspruch auf Teile seiner Festvergütung geltend machen kann, wenn gewisse Ereignisse oder Bedingungen eintreten, z. B. eine bestimmte Profitabilität der Produktion erreicht ist (in der Regel indiziert durch die Höhe der durch die Auswertung erzielten, realen Produzentennettoerlöse). Weiterlesen

Nicht selten – und dies muss dem auf einen Teil seiner Gage verzichtenden Vertragspartner im Vorwege bewusst sein – werden die zurückgestellten Vergütungen mangels Eintritts der Bedingung nie zurückgeführt. Der partielle Verzicht auf die Vergütung (z.T. sogar bis zu 100% der Gage) ist also vielfach, gerade bei Low Budget-Produktionen, von vornherein ein endgültiger Lohnverzicht. Dies nährt vor allem unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Rückstellungen, da den Filmschaffenden und Schauspielern grundsätzlich eine branchenübliche und angemessene Vergütung (vgl. § 32 Urhebergesetz [UrhG]) als Gegenleistung für die Einräumung von Nutzungsrechten bzw. für die Erlaubnis zur Werknutzung nach                 § 31 Abs. 1 UrhG zusteht.

Im Bereich der Filmfinanzierung kommen Rückstellungsvereinbarungen in zweierlei Hinsicht zum Tragen:

 

I. Projektfilmförderung – Rückstellungen als Element der Eigenfinanzierung der Produktion

Eine Projektfilmförderung nach § 32 Abs. 2 FFG (Filmförderungsgesetz) wird bekanntlich nur gewährt, wenn der Hersteller an den im Finanzierungsplan angegebenen und von der Filmförderungsanstalt (FFA) anerkannten Kosten einen angemessenen Eigenanteil trägt, der mindestens 5% des Budgets ausmachen muss. Der Eigenanteil kann dabei durch Eigenmittel, Fremdmittel (z.B. Darlehen Dritter) oder teilweise durch sog. Eigenleistungen erbracht werden. § 34 Abs. 3 FFG normiert diese Eigenleistungen, nach denen der Produzent selbst z.B. als kreativer Produzent, Regisseur, Hauptdarsteller oder Kameramann zur Herstellung des Films Leistungen erbringt. Dazu gehören auch Verwertungsrechte des Produzenten an eigenen Werken, wie Romanen, Drehbüchern oder der Filmmusik, die er zur Herstellung des Projektes verwendet. Durch die Rückstellung eben dieser Eigenleistungen, also z.B. durch Rückstellung des Honorars des Produzenten, kann grundsätzlich ein Beitrag zur Finanzierung der Produktion geleistet werden.

Zu beachten ist jedoch, dass diese Rückstellungen nicht unbegrenzt als förderdarlehensunabhängiger Eigenanteil ausgeschrieben werden können, da dies anderenfalls dazu verleiten würde, durch Rückstellungen allein den Eigenanteil zur Finanzierung des Produktionsvorhabens überobligatorisch aufzublähen. Deshalb lassen die Förderinstitute Rückstellungen als Eigenanteil oft nur in Höhe ihres marktüblichen Geldwertes, beispielsweise bis zu 25%, vereinzelt sogar nur bis 15%, der kalkulierten Herstellungskosten zu.

Darüber hinaus können aber auch Teile der Gagen des Filmstabs und der Schauspieler zurückgestellt werden, wie im Folgenden erläutert wird. Diese Rückstellungen sind allerdings keine zusätzlichen Finanzmittel im o. g. Sinne, sondern dienen in der Regel allein dazu, die Kosten der Produktion anfänglich möglichst gering zu halten.

 

II. Rückstellungsvereinbarungen zwischen Produzent und Filmstab, Schauspielern etc.

Zwar lassen sich Rückstellungen auch mit Produktionsdienstleistern, wie z. B. Technikverleihern, Postproduktionshäusern etc. vereinbaren; sie finden sich in der Praxis gleichwohl hauptsächlich zwischen Produzent und Filmstab bzw. Schauspielern. Um von Anfang an so wenig Geld wie möglich für das Filmprojekt aufzuwenden, kann der Produzent mit jedem Einzelnen der Beteiligten vertraglich regeln, dass Teile der vereinbarten Vergütung erst zu einem späteren Zeitpunkt zu leisten sind. Zwischen dem Produzenten und dem Vertragspartner wird ein Zahlungsaufschub vereinbart, bei dem entweder eine Frist bis zur Rückführung der Gagenanteile festgesetzt wird oder aber, und dies ist die Mehrzahl der Fälle, der Zahlungsanspruch erst dann als fällig vereinbart wird, wenn der Film erste Nettoerlöse aus der Auswertung der Produktion eingebracht hat. Eine Rückstellungsvereinbarung ist damit an sich nichts anderes als eine Nettoerlösbeteiligung im anderen Gewand.

Problematisch ist an dieser Stelle die oftmals divergierende Interessenlage zwischen Produzent und mitwirkender Vertragspartei: So will der Produzent naturgemäß so spät wie möglich die zurückgestellten Gagen an die Vertragspartner auszahlen, wohingegen der Schauspieler, Regisseur oder Kameramann verständlicherweise zeitnah die Gesamtgage erhalten möchte. Darüber hinaus kann es bei den zahlreichen, verschiedenen Vertragsverhältnissen innerhalb der Produktion dazu kommen, dass ein Mitwirkender früher die Rückführung beanspruchen kann als ein anderer. Schließlich ist die oben bereits aufgeworfene Frage, inwieweit der Schauspieler auf eine ihm per legem zustehende angemessene Vergütung überhaupt verzichten darf, auch unter arbeitsrechtlichen Aspekten relevant.

Aufgrund der rechtlichen Sensibilität dieses Bereiches und vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Interessenlagen bedarf es im Vorwege der Anstellung grundsätzlich einer detaillierten vertraglichen Regelung, unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zeitpunkt rückgestellte Gagen zurückzuführen sind.

 

1. Filmschaffende und Schauspieler sind in der Regel als Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Personen zu qualifizieren, wenn sie dem Produzenten gegenüber weisungsgebunden und ihm gegenüber auch zur Arbeitsleistung gegen Vergütung verpflichtet sind. Grundsätzlich unterliegt die Vereinbarung der Vergütung für Urheber und ausübende Künstler als Gegenleistung für die Einräumung der Werknutzung der Vertragsfreiheit, jedoch muss die Vergütung angemessen sein (§ 32 UrhG) bzw. darf nicht den Tatbestand der Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) erfüllen.

Besondere Bedeutung kommt hierbei dem Tarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende (TV FFS) (gültig ab 1. Januar 2010, Mindestlaufzeit bis 31.12.2011) und dem dort enthaltenen Gagentarifvertrag zu. Sind Produzent und Filmschaffender tarifgebunden bzw. wird im Anstellungsvertrag auf den Gagentarifvertrag verwiesen, so richtet sich die Vergütung auch hiernach. Die dort in der Gagentabelle vereinbarten Gagen sind als Mindestgagen verbindlich. Sie gelten grundsätzlich als „angemessene Vergütung“ i.S.d. § 32 Abs. 1 UrhG mit der Folge, dass ein Urheber (oder Leistungsschutzberechtigter) keine Ansprüche auf Änderungen (also aus seiner Sicht: auf Erhöhung) der Vergütung gem. § 32 Abs. 1 S. 3 UrhG geltend machen kann, vgl. § 32 Abs. 4 UrhG.

Im Falle der Tarifbindung beider Vertragsparteien darf demnach die vereinbarte Gage die tarifliche Vergütung nicht unterschreiten. Für die vereinbarte Rückstellung bedeutet dies: der Anteil, der dem Vertragspartner ohne die Rückstellung als fixe, garantierte Zahlung verbleibt, darf nicht deutlich unter der tarifvertraglichen Mindestvergütung verbleiben. Alles andere würde bedeuten, den Schauspieler als Arbeitnehmer mit den finanziellen Risiken des Arbeitgebers zu belasten.

Das zur Mindestgage Gesagte gilt jedoch nur, wenn der Gagentarifvertrag tatsächlich auch für die Parteien Anwendung findet. Dies ist nicht der Fall für öffentlich-rechtlich organisierte Betriebe zur Herstellung von Filmen, Werbefilme, Film- und Fernsehschaffende, die ausschließlich mit Synchronarbeiten beschäftigt werden und für Kleindarsteller, für die ein eigener Tarifvertrag gilt. Zu beachten ist zudem, dass die im Gagentarifvertrag genannten Mindestgagen nicht auf Schauspieler und Regisseure Bezug nehmen. Deren Gagen sind auf Basis der manteltarifvertraglichen Bedingungen des o.g. Tarifvertrages frei auszuhandeln (Ziffer 6 Gagentarifvertrag). Dies bedeutet gleichwohl nicht, dass für Schauspieler die Vergütung schrankenlos herabgesenkt werden darf. Vielmehr gilt nach § 32 Abs. 2 S. 2 UrhG die Vergütung dann als angemessen, wenn sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem entspricht, was im Geschäftsverkehr nach Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeit, insbesondere nach Dauer und Zeitpunkt der Nutzung, unter Berücksichtigung aller Umstände üblicher- und redlicherweise zu leisten ist. Grundsätzlich muss die dem Schauspieler verbleibende Vergütung also in einem angemessenen Verhältnis zur Einräumung der Nutzungsrechte an seiner Leistung stehen. Da diese Einräumung oft vollumfassend geschieht (zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt), ist hier die Frage der Angemessenheit besonders kritisch zu betrachten. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass aktuell Verhandlungen über einen separaten Schauspieler-Gagentarifvertrag mit ver.di und dem Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler (BFFS) laufen.

Für den Fall, dass der Tarifvertrag selbst nicht Bestandteil des Vertrages ist (z.B. bei frei ausgehandelten Gagen), die Tabelle der Mindestgagen aus dem Gagentarifvertrag jedoch auf die entsprechende Berufsgruppe Bezug nimmt, besitzt die tariflich bestimmte Mindestgage zumindest Indizcharakter für eine Auslegung der „angemessenen Vergütung“ i.S.d. § 32 Abs. 1 S. 3 UrhG. Es empfiehlt sich also auch hier aus Sicht des Produzenten, eine deutliche Unterschreitung des tarifmäßigen Lohns zu vermeiden –  auch, um sich des Vorwurfs der Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB zu entziehen.

Eine Vereinbarung, nach der der Filmschaffende seine Leistung zunächst unentgeltlich erbringt und nur bei einem bestehenden, nicht ohne weiteres zu erreichenden Mindesterfolg eine Vergütung erhält, erfüllt in jedem Fall den Tatbestand der Sittenwidrigkeit, da hier der Mitwirkende auf eine Gegenleistung vollständig verzichtet. Dies hätte an sich die Nichtigkeit des gesamten Vertrages zur Folge.  Allerdings lassen § 32 Abs. 1 S. 3 UrhG i.V.m. § 139 BGB eine Ausnahme dahingehend zu, dass der Vertrag ohne die sittenwidrige Vergütungsvereinbarung insoweit aufrechterhalten bleibt, dass der verzichtenden Vertragspartei eine angemessene Vergütung gewährt wird. Andernfalls würde der zur Nichtigkeit führende Verstoß gegen die Sittenwidrigkeit einen Schadenersatzanspruch des Vertragspartners nach § 826 BGB begründen.

Alternativ könnte im Vorwege auch vertraglich vereinbart werden, dass im Falle eines Anspruchs auf Zahlung ein Schiedsgericht, also ein unbeteiligter, neutraler Dritter, die Höhe der noch ausstehenden Vergütung bestimmt. Zu beachten ist hier jedoch, dass der Urheber oder ausübende Künstler seine Ansprüche dann aufgrund einer wirksam vereinbarten Schiedsgerichtsklausel nicht mehr vor staatlichen Gerichten einklagen kann.

 

2. In der jeweiligen Vereinbarung mit dem künstlerisch Mitwirkenden sollte vertraglich konkret festgehalten werden, bei welcher Höhe der Produzentennettoerlöse es zur Rückführung der zurückgestellten Gage kommen soll.

Bei Eintritt der Bedingung sollten alle Mitwirkenden, die nach dem Vergütungsmodell der Rückstellung abzufinden sind, gleichrangig aus den Produzentennettogewinnen befriedigt werden. Diese sogenannte „pari-passu“-Regelung impliziert eine pro-rata-Zahlung, mit der sich ein unterschiedliches Rangverhältnis gegenüber anderen Mitwirkenden bei Auszahlung der zurückgestellten Gage vermeiden lässt. Dies sichert es dem Mitwirkenden, dass keine andere Verbindlichkeit mit Vorrang vor der eigenen getilgt wird.

 

3. Rückstellungsvereinbarungen kommen nicht selten bei unterfinanzierten Low-Budget-Produktionen zur Anwendung. Dort erscheinen sie im Hinblick auf die Interessenlage der Beteiligten wohl auch am sinnvollsten. Ein unerfahrener Schauspieler kann z.B. durchaus daran interessiert sein, seine Darbietung für einen freien Film (ohne Fördermittel) durch Verzicht auf einen Großteil seiner Gage zu erbringen, um sich so einerseits den Weg ins Filmgeschäft zu ebnen und andererseits dadurch die Produktion überhaupt erst finanziell zu ermöglichen. Aber auch engagierte andere mitwirkende Künstler können im Glauben an ein gutes Filmprojekt ein berechtigtes Interesse daran haben, ihre Gage zurückzustellen, eben weil sie von der Idee und dem Erfolg des Films überzeugt sind und helfen wollen, diesen durch die Rückstellung zu realisieren. Letzten Endes geschieht dies auch immer im Sinne des Produzenten, der das Risiko eines eventuellen Misserfolgs des Films mit derartigen Rückstellungen auf alle Crewmitglieder verteilen kann.

Unabhängig davon, welche Motivation den künstlerisch Mitwirkenden zum teilweisen Verzicht auf seine garantierte Gage bewegt: eine schriftliche Vereinbarung, die die oben genannten inhaltlichen Voraussetzungen enthält, ist unerlässlich. Eine solche sollte auch die steuerrechtlichen Aspekte der Rückstellung mitumfassen: hier stellen sich z.T. nicht einfache Abgrenzungsfragen (Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern, steuerrechtliche Behandlung der Rückstellungen von ausländischen Mitwirkenden, Umsatzsteuerabzug bei freien Mitarbeitern etc.), die hier nicht erschöpfend dargestellt werden können.

 

zum Autor:

Dr. Martin Gerecke, M.Jur. (Oxford) ist Rechtsanwalt bei UNVERZAGT VON HAVE. Sein Beratungsschwerpunkt liegt im Film-und Fernsehrecht, wo er Mandanten in allen Vertragsfragen und bei der Bewahrung und streitigen Durchsetzung von Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Leistungsschutzrechten berät. Dr. Gerecke ist Lehrbeauftragter der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und Autor zahlreicher Fachpublikationen.

Die Kanzlei UNVERZAGT VON HAVE berät Mandanten aus dem In- und Ausland in allen Fragen der Entwicklung, Finanzierung, Herstellung und Verwertung von Film- und Fernsehproduktion sowie bei der Konzeption und Durchführung nationaler und internationaler Medien-, Unterhaltungs- und Kulturprojekte, von der Rechteklärung bis zur Verfolgung von Rechtsverletzungen.

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