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Publizierungen von: Unsere Gäste
Ethnie im deutschen Film, Fernsehen und Theater – Reaktionäre Rollenbesetzung
ARD/NDR TATORT: DIE BALLADE VON CENK UND VALERIE, am Sonntag (06.05.12) um 20:15 Uhr im ERSTEN. Cenk Batu (Mehmet Kurtulus). Wie weit wird er gehen, um seine Freundin zu retten? © NDR/Sandra Hoever
Ich schaue relativ viele Fernseh- und Kinofilme und gehe gerne ins Theater. Ich streite mich gerne über die Qualität der deutschen Film- und Fernsehlandschaft und der Theaterbranche, aber eines kann niemand leugnen: Nicht deutsch-aussehende Schauspieler_innen werden viel zu wenig besetzt. Wenn ich den Fernseher einschalte sehe ich vor allem bei Serien und Reihen fast durch die Bank weiße, deutschsprachige Protagonist_innen. Mehmet Kurtulus war als Kriminalhauptkommissar Cenk Batu im Hamburger Tatort nahezu eine Ausnahme, doch jetzt übernimmt Til Schweiger die Rolle.
Fernsehserien: Besser als Kino?
© AMC
Unter dem provokanten Titel „Besser als Kino?“ lud das Filmbüro Nordrhein-Westfalen im Dezember zu einem Symposium nach Köln ein, um über epische Erzählformen in modernen Fernsehserien zu diskutieren. Die These: „Das Kino hat einen Teil seiner künstlerischen Vorreiterolle verloren.“ Wichtige Impulse für filmisches Erzählen seien in letzter Zeit eher aus der früher verpönten Gattung der Serie gekommen – jedenfalls im englischsprachigen Raum. Im Filmforum NRW diskutierten Produzenten, Autoren und Redakteure mit dem überwiegend selbst aus der Branche stammenden Publikum darüber, welche Chancen diese Entwicklung auch für deutsche Filmemacher bietet.
Natürlich durften die eingeladenen Gäste auch ihre eigenen Projekte vorstellen. Auffallend war dabei, dass es sich bei gleich zwei Präsentationen gar nicht um Serien im engeren Sinn handelte.
Die FSK wird bunt!
"zugegeben, etwas unscharf, aber die FSK könnte dem ja Profil verleihen", so Sabine Bernardi zum symbolischen Geschenk "FSK 14"
Ich – Regisseurin und Autorin von “Romeos” – habe die Begründung des FSK-Urteils am 25.11.11 erhalten und es kurz darauf öffentlich gemacht. Gleichzeitig habe ich die FSK um eine Stellungnahme zu diesem zutiefst diskrimierenden Urteil gebeten. Noch ohne Antwort. Ich möchte klare Worte benutzen – die FSK Begründung ist eine Frechheit. Sie ist beleidigend, verletzend und aufs schärfste zu kritisieren. Ich schließe mich dabei vollständig der Argumentation des LSVD (Lesben- und Schwulenverband Deutschland) an, der sofort nach Bekanntgabe Beschwerde bei der FSK eingereicht hat. Die Beurteilung der FSK hat mich erstmal sprachlos gemacht – als Regisseurin des Films, vor allem aber als Mensch.
Inzwischen habe ich meine Sprache wiedergefunden und möchte ergänzend zur Stellungnahme des LSVD einen Offenen Brief an die FSK richten:
An die Geschäftsführung der FSK Frau von Wahlert und Herr Poßmann sowie die Vertreter der OLJB (Obersten Landesjugendbehörde) bei der FSK,
als Geschäftsführende der FSK fordere ich Sie zu einer überfälligen Stellungnahme bezüglich der FSK Begründung zu „Romeos“ auf und bitte Sie entschieden, entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Ich setzte die Öffentlichkeit ins Cc:
Endlich Künstler! Rechtskräftiges Urteil zu Gunsten von Casting Directors
„Endlich Künstler!“ (Franziska Aigner)
Die Pressemitteilung von Franziska Aigner:
In einem bahnbrechenden Urteil vom 23.09.2011 hat das Finanzgericht München die Tätigkeit der Münchner Casting-Direktorin Franziska Aigner als künstlerische Tätigkeit im Sinn des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG qualifiziert, so dass diese Tätigkeit nicht der Gewerbesteuer unterliegt.
Nach den Feststellungen des Finanzgerichts München erreicht die Tätigkeit der Klägerin in ihrer konkreten Ausgestaltung durch die Komposition des Schauspielerensembles eine künstlerische Gestaltungshöhe, da sie damit die dem Film Bild gebenden Akteure bestimmt und auf einen der primären künstlerischen Wirkungsgrade des Films – die personelle Bildgebung der Geschichte- in entscheidender Weise Einfluss nimmt.
Die vom Finanzamt München zuvor erlassenen streitgegenständlichen Gewerbesteuermessbescheide, gegen die sich Franziska Aigner im Klagewege gewehrt hat, wurden vom Finanzgericht München aufgehoben.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Eine anonymisierte Fassung des Urteils kann über die Rechtsanwaltskanzlei Michael Fröschl angefordert werden. Frau Sabine Falkenberg steht dort für weitere Auskünfte jederzeit gerne zur Verfügung.
Kommentar der Redaktion:
Nach zwei Jahren Rechtsstreit hat Franziska Aigner Recht bekommen:
Das Finanzgericht München erkennt die Tätigkeit als Casting-Direktorin als künstlerische Tätigkeit an.
Hier wäre auch ein Umdenken der Deutschen Filmakademie endlich an der Zeit. Die künstlerische Arbeit der Casting Directors wird in Deutschland (außer im Rahmen der Cologne Conference) nirgendwo anders gewürdigt, geschweige denn mit einem Preis ausgezeichnet.
Zur Person: Franziska Aigner wurde am 3. Dezember 1960 in Ludwigsburg geboren. Nach dem Abitur zog es sie nach Berlin, wo sie zunächst Germanistik, Publizistik und Theaterwissenschaften studierte, sich dann aber entschloss, in München eine Buchhändlerlehre zu absolvieren.
Nach der Ausbildung führte sie ihr Weg wieder in ihre Heimatstadt. Dort eröffnete und leitete sie zwei Buchhandel-Filialen des Familienbetriebes „Buchhandlung Eigner“.
1989 ging es zurück nach München. Nach der Kinderpause und Geburt ihrer zwei Kinder machte sie sich als Casting Director selbständig. Ihr Besetzungsdebut war ein „Tatort“ von Jobst Oetzmann.
Seit 1994 arbeitet sie nun als freier Casting Director in München.
2008 gewann sie den deutschen Casting-Preis im Rahmen der Cologne Conference. Zahlreiche Fernsehspiel- und Kinoformate zählen mittlerweile zu ihrer Filmographie.
www.franziska-aigner-casting.de
Einmal Star und zurück! Welche Schauspieler kennt man hierzulande?
ARD/NDR Tatort: Borowski und die Frau am Fenster, am Sonntag (02.10.11) um 20:15 Uhr im Ersten. Borowski (Axel Milberg) befragt die undurchsichtige Charlotte Delius (Sibylle Canonica). Foto © NDR/Marion von der Mehden
Kennen Sie Sibylle Canonica? Nein? Sollten Sie aber. Als die jüngeren FernsehzuschauerInnen von heute noch in den Windeln lagen, erhielt diese Schauspielerin schon den Förderpreis der Berliner Akademie der Künste (1985), gastierte später an renommierten deutschen Theaterhäusern oder bei den Wiener Festwochen und Salzburger Festspielen und arbeitete mit Regisseuren wie Franz Xaver Kroetz, Thomas Langhoff oder Peter Zadek zusammen. Dennoch mussten selbst Schauspielinteressierte erst mal nach ihrem Namen googeln, als Sibylle Canonica letztens im Kieler Tatort „Borowski und die Frau am Fenster“ faszinierend facettenreich und überzeugend die Mörderin und Tierärztin Charlotte Delius verkörperte.
Ähnlich verhielt es sich bei Diana Amft und der TV-Serie „Doctors Dairy“. Die junge Darstellerin flimmerte schon seit 1999 über die Fernsehbildschirme und seit 2000 über die Kinoleinwände, schaffte es aber erst durch die oben erwähnte RTL/ORF Serie (2008 bis 2011) nachhaltig ins Öffentlichkeitsgedächtnis.
Kann das sein? Fragte ich mich und startete auf den Straßen Berlins eine kleine Umfrage: „Kannst du mir sieben SchauspielerInnen, bekannte deutsche SchauspielerInnen, nennen?“
Ein bisschen Respekt: Über den Mindestanstand im Filmgeschäft!
Beim Streifzug im Netz ist die out takes Redaktion auf diesen folgenden Videobeitrag gestoßen. Andreas Schreyer gibt ein öffentliches Statement zum Thema Rückstellungsverträge im Filmalltag. Er verweist dabei nicht nur auf die Negativ- sondern auch Positivbeispiele in der Branche, wie im Fall von Regisseur „Jochen Alexander Freydank“, mit dem wir kürzlich noch ein Interview zu diesem Thema führten.
Zum Tode von Loriot
Bernhard-Victor Christoph Carl von Bülow alias Loriot bei der Verleihung des »Deutschen Filmpreises« 2009 | Foto © Michael Tinnefeld/Deutsche Filmakademie e.V.
Unser Größter hat uns verlassen.
Als es, auf Grund der unmenschlichsten Machenschaften, die die Geschichte je erblickt, die im wesentlichen von deutschen Boden ausgingen und dabei nicht nur die den Humor prägende creme de la creme der deutsch-jüdischen Großmeister dieser Sparte, sondern auch das Gros der Komiker und Satiriker ausgerottet, oder durch das Unsägliche zumindest aus der Bahn geworfen haben, hat dieser, über jeden Zweifel erhabene Ausnahmekünstler, uns mit seinem Werk die Ehre gerettet, uns die Würde zurück gegeben und damit den Deutschen die Humorfähigkeit.
Jeder Nachruf kann daher naturgemäß nur klein bleiben, betrachtet man seine gewaltige Lebensleistung.
Dennoch, das größte Lob wird sein und immer bleiben, dass dieser Mann des Adels sich verpflichtet hat, das ganze Volk zum Lachen zu bringen, mit den Zutaten, die den „ernsthaften“ Humor so wertvoll machen: Komik, Menschlichkeit, Schadenfreude (aber frei von Zynismus) und die Achtung vor den Menschen – sowie eine überaus präzise Arbeitsweise, die falschen Tönen sowie jedwedem Faschistoiden nicht den Hauch einer Chance lässt.
So bleiben wir traurig zurück und wünschen Dir, nicht nur wegen der blaublütigen Distinktion Deiner respektablen Persönlichkeit, in angemessenem Diskretionsabstand ein Tränchen im Auge zerdrückend, dass die Unsterblichkeit dich herzlich willkommen heißen möge!
Ottfried Fischer
(München, den 23.8.2011)
Rückstellungsvereinbarungen in der Filmbranche
Die Rückstellung von Gagen stellt in der Filmbranche ein gängiges Vergütungsmodell dar, bei dem Mitwirkende wie Darsteller oder Regisseure auf Teile ihrer garantierten Vergütung für einen gewissen Zeitraum verzichten, um so die Produktion in finanzieller Hinsicht zu entlasten. Der Erhalt der vollständigen Gage ist hierbei aufschiebend bedingt; die zwischen Filmschaffenden und Produzenten geschlossene Rückstellungsvereinbarung (engl.: „Deferment“) führt also dazu, dass der Urheber oder der ausübende Künstler erst dann den Anspruch auf Teile seiner Festvergütung geltend machen kann, wenn gewisse Ereignisse oder Bedingungen eintreten, z. B. eine bestimmte Profitabilität der Produktion erreicht ist (in der Regel indiziert durch die Höhe der durch die Auswertung erzielten, realen Produzentennettoerlöse).

Anmerkung der Redaktion: