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- Selbständige „Schmarotzer“ anwesend?
- Warum es Ralph Herforth nicht mehr mit Veronika Ferres kann
- Abwärtsspirale Deutsches Kino: Ist Low-Budget das neue Branchenüblich?
- Rückstellungsvereinbarungen in der Filmbranche
- Schmiert Euch lieber ’ne Stulle, für das Catering reicht das Geld nicht mehr
- „Einfach“ frei sein!
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- Das kleine Trauerspiel: Wie das ZDF vom Nachwuchs profitiert
- Der deutsche Schauspielerpreis (DSP) zur Berlinale 2012
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- Was ist Kunst wert? Sven Regener und das Urheberrecht
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- Was Ihr schon immer das Ministerium fragen wolltet!
Publizierungen von: Rüdiger Schaar
Zwangsversicherung für Selbständige
Als Steuerberater, der seine Aufgabe darin sieht, die Mandanten umfassend und langfristig zu beraten, müsste ich mich eigentlich über den Vorstoss der Arbeitsministerin von der Leyen freuen. So erzähle auch ich meinen Mandanten regelmäßig, dass sie etwas gegen eine drohende Altersarmut machen müssten. Der vorgesehene Zwang zum Abschluss einer Rentenversicherung mit monatlichen Beiträgen um die 400,00 Euro ist da allerdings der falsche Weg. Schön für die Versicherungskonzerne aber für einen Großteil der Selbständigen einfach nicht stemmbar!
Impressionen Berlinale 2012: Auf Wiedersehen!
Das war die Berlinale 2012: Auf Wiedersehen!
Den feierlichen Höhepunkt einer jeden Berlinale markiert die Vergabe der Bären.
Die Hauptpreise des Festivals, die am letzten Tag der Berlinale durch die Internationale Jury vergeben wurden auf einen Blick:
- Lobende Erwähnung an | Silberner Bär an L’enfant d’en haut (Sister) von Ursula Meier
- Alfred-Bauer-Preis – in Erinnerung an den Gründer des Festivals an Tabu von Miguel Gomes
- Silberner Bär für das Beste Drehbuch an Nikolaj Arcel, Rasmus Heisterberg für En Kongelig Affære (Die Königin und der Leibarzt) von Nikolaj Arcel
- Silberner Bär für eine Herausragende Künstlerische Leistung aus den Kategorien Kamera, Schnitt, Musik, Kostüm oder Set-Design an Lutz Reitemeier für die Kamera in Bai lu yuan (White Deer Plain) von Wang Quan’an
- Silberner Bär für den Besten Darsteller an Mikkel Boe Følsgaard in En Kongelig Affære (Die Königin und der Leibarzt) von Nikolaj Arcel
- Silberner Bär für die Beste Darstellerin an Rachel Mwanza in Rebelle (War Witch) von Kim Nguyen
- Silberner Bär für die Beste Regie an Christian Petzold für Barbara
- Silberner Bär Großer Preis der Jury an Csak a szél (Just The Wind) von Bence Fliegauf
- Goldener Bär für den besten Film an Cesare deve morire (Caesar Must Die) von Paolo & Vittorio Taviani
Die Preisverleihung fan am Samstag, den 18. Februar im Berlinale Palast statt.
Unter dem Vorsitz von Jury-Präsidenten Mike Leigh (Regisseur/GB) brachten als Jury Anton Corbijn (Fotograf/NL), Asghar Farhadi (Regisseur/IR), Charlotte Gainsbourg (Schauspielerin/GB), Jake Gyllenhaal (Schauspieler/USA), François Ozon (Regisseur/F), Boualem Sansai (Schriftsteller/ALG) und Barbara Sukowa (Schauspielerin/D) filmische Leidenschaft und Sachverstand nach Berlin.
Zum Ausklang ein paar Impressionen vom 9. bis 19. Februar 2012 aus Berlin.
Impressionen Berlinale 2012: Romantik-Kurzfilm Award BLAUE BLUME
Unter dem Motto „Wir suchen Liebe” den Romantik Award BLAUE BLUME trat der Filmpreis für romantische Kurzfilme – anlässlich der Berlinale 2012 und passend zum Valentinstag – erstmals ins Leben.
Die Expertenjury (Eva Habermann, Andrea Sawatzki u.a.) aus zahlreichen Einreichungen aus dem Genre Romantik entschieden: Zu den Anwärtern für die BLAUE BLUME 2012 gehören die Nachwuchs-Filmemacher und wurden wie folgt geehrt:
1. Platz: Enno Reese („Zwei Zimmer, Balkon“, 30 min)
5.000 Euro und hochwertiges Kamera-Equipment im Wert von 4.500 Euro
2. Platz: Maximilian Engert („Durch die Blume“, 13:40 min)
1.000 Euro
3. Platz: Luca Zamperoni („Lasagne“, 12:50min)
500 Euro
Die Filmproduzentin und Schirmherrin des Awards Prof. Regina Ziegler überreichte die Preise!
Moderation: Alexander Mazza (Agentur Kick)
Hier ein paar Impressionen von der Preisverleihung vom 14. Februar aus dem historischen und romantischen Frühstückssaal am Potsdamer Platz!
Impressionen Berlinale 2012: crew call
Mit dem crew call trifft sich die virtuelle Filmgemeinschaft auch in der realen Welt und dies seit 5 Jahren.
Die Veranstaltung fand am 9. Februar im HBC parallel zur offiziellen Eröffnungsgala statt.
Der crew call ist eine Veranstaltung von crew united und schauspielervideos in Kooperation mit cinearte.
www.crew-united.com | www.schauspielervideos.de | www.cinearte.net
Hier ein paar Impressionen!
Weitere Informationen zum crew call 2012:
Artikel in der Berliner Zeitung: Beziehungen auf der Berlinale: Ich bin dein Netzwerk
Frohe Weihnachten! Finanzministerium beschert Kamerateams 12 % mehr Umsatz
Mit einer aktuellen Kurzinformation (FM Schleswig-Holstein VI 358-S 7240-051) weist das Finanzminsterium Schleswig-Holstein seine Finanzämter an, bei der Herstellung von Akquisitionsmaterial durch Kamerateams den ermäßigten Umsatzsteuersatz zu berücksichtigen. Ist das Kamerateam für eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt tätig, ist dies eine äußerst positive Nachricht. Denn, anders als vorsteuerabzugsberechtigte Produktionsgesellschaften, bezahlen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten keine Umsatzsteuer aus. Das Kamerateam hat insoweit selber aus der Pauschale die Umsatzsteuer abzuführen. Wurde beispielsweise eine Tagesgage i.H.v. EUR 1.000 vereinbart, bedeutete dies (unterstellte man bislang den regulären Umsatzsteuersatz), dass das Kamerateam EUR 159,66 an das Finanzamt abführen musste. Nach der nunmehr erfolgten Klarstellung sind es nur noch EUR 65,42. Das bedeutet ein Umsatzzuwachs von 12 %. Gute Aussichten zum Jahresende!
Das Auto im Steuerrecht
In „Herbie Fully Loaded“ besteht der tolle Käfer seine Abenteuer auf der Leinwand. Grund zum Jubeln gibt’s aber auch im richtigen Leben: Die Kosten fürs Auto können im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden. | Foto: Walt DisneySelbständige Filmschaffende stehen oft vor der Frage, wie sie ein Auto steuerrechtlich beurteilen sollen, welches sie sowohl beruflich als auch privat nutzen. Die verschiedenen Möglichkeiten wollen wir, nach den zuletzt so schlechten Nachrichten, was man alles nicht absetzen kann, mit dem folgenden Artikel darstellen.
Das setze ich alles von der Steuer ab!

Ein auch von Filmschaffenden häufig gehörter Satz, mit dem wir als Steuerberater immer wieder zu kämpfen haben: „Wie nicht absetzbar? Ein Kollege von mir hat aber am Set erzählt, dass er das immer absetzt und das Finanzamt erkennt es auch immer an!“, bekommen wir da immer mal wieder zu hören. Dass gewisse Kosten nicht abgesetzt werden können, hat seine Begründung in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, welcher immer kritisch bei Ausgaben urteilt, bei denen eine private Mitveranlassung gegeben ist oder auch nur gegeben sein könnte. Nach unserer Ansicht sollte man aber immer versuchen, seine Kosten beim Finanzamt durchzusetzen, soweit man der Meinung ist, dass diese für die berufliche Tätigkeit notwendig waren. Und dabei sollte man sich auch nicht vor dem Einspruchs- oder Klageverfahren scheuen.
Was ist eigentlich eine Pensionskasse?
Wie sorgen eigentlich Film- und Fernsehschaffende fürs Alter vor? Nina Ruge beispielsweise ist nach eigenen Aussagen Mitglied der Pensionskasse des ZDF und legt von allen ZDF-Honoraren sieben Prozent auf die hohe Kante. Und auch Jan Hofer ist Mitglied einer Pensionskasse, und zwar einer für freie Mitarbeiter, derer auch beispielsweise Claus-Theo Gärtner angehört. Im ersten Teil zum Thema Altersvorsorge von Filmschaffenden beschäftigen wir uns daher mit der Frage: Was ist eine Pensionskasse und ist eine Mitgliedschaft sinnvoll?
Der Statist als Teil der Kulisse oder doch Künstler?
Ist die Tätigkeit eines Statisten an einem Theater als künstlerischer Auftritt zu werten oder ist er einfach nur Teil der Kulisse? Und sind die Einnahmen hieraus zu versteuern?
Im Einkommensteuergesetz ist geregelt, dass Einnahmen aus „nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten im Dienst oder im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat belegen ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet oder einer Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke“ bis zur Höhe von 2.100 Euro steuerfrei bleiben. Eine Regelung, die nicht nur aufgrund ihrer leicht bürokratischen Formulierung einer Erläuterung bedarf.
Produktionsfirma pleite! Was nun?
Die Forderungsanmeldung kann der Gläubiger selber beim Insolvenzverwalter einreichen
„Drei große Produktionen, die ursprünglich dieses Jahr hätten realisiert werden sollen, wurden auf nächstes Jahr verschoben und dies hat das Unternehmen in eine finanzielle Schieflage gebracht“, wird Geschäftsführer Michael Souvignier zur Insolvenz seiner Kölner Produktionsgesellschaft „Zeitsprung Entertainment GmbH“ zitiert. Die Regie im Unternehmen hat daher nun erst einmal der Insolvenzverwalter übernommen. Im Jahr 2009 meldete bereits seine Produktionsfirma „Zeitsprung Makes Sense“ Insolvenz an, mit der die damaligen geschäftsführenden Gesellschafter versuchten, die Non-Fiction-Aktivitäten in ein eigenes Unternehmen auszulagern. Aber was bedeutet eigentlich „Insolvenz“ und wie komme ich an Informationen über Zahlungsschwierigkeiten von Auftraggebern?
Schmiert Euch lieber ’ne Stulle, für das Catering reicht das Geld nicht mehr
Glücklich die Filmschaffenden, die ihr Catering noch umsonst frei erhalten… allerdings schlägt sich auch das auf der Lohnabrechnung nieder (Szenenfoto aus „Moderne Zeiten“). | Foto © Archiv
Häufig werde ich gefragt, was es mit der Versteuerung des geldwerten Vorteils im Rahmen der Lohnabrechnung von Filmschaffenden auf sich hat. Das ist schnell erklärt, handelt es sich hierbei um die Versteuerung des „Vorteils“, den der Filmschaffende hat, da er seine Mahlzeit am Set in der Regel kostenlos erhält. Seit einiger Zeit sind einige Produktionsgesellschaften allerdings dazu übergegangen, kein kostenloses Catering mehr anzubieten, sondern den Filmschaffenden die Cateringkosten in Rechnung zu stellen. Und das klammheimlich im Rahmen eines Nettoabzuges auf der Lohnabrechnung.
Warum es Ralph Herforth nicht mehr mit Veronika Ferres kann
In der letzten Ausgabe von Bettina Böttingers „Kölner Treff“ wetterte Schauspieler Ralph Herforth gegen Schauspielkollegin Veronika Ferres und legte sich fest: „ein Film mit ihr käme für mich nicht in Frage!“ Was war passiert? Veronika Ferres ist bekanntermaßen die Lebensgefährtin des früheren Chefs des Finanzdienstleisters AWD, Carsten Maschmeyer. Und da ist es wieder das Thema: Schauspieler und ihre Berater!
Ist das Kultur? Fragen Sie Ihr Finanzamt!
Im Umsatzsteuergesetz ist geregelt, dass bestimmte Umsätze kultureller Einrichtung von der Umsatzsteuer befreit sind. Hierzu zählen beispielsweise die Leistungen von Theatern oder aber auch Einzelkünstlern, sofern sie die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllen. Ob sie das tun, haben die zuständigen Landeskulturbehörden zu entscheiden. So ganz allerdings dann doch nicht, obliegt die endgültige Entscheidung den Finanzbehörden. Für die eine schöne Sache, kann man so doch selber schauen, was im entsprechenden Fall für das Finanzamt günstiger ist. Eine gesetzliche Regelung, die einst gedacht war, um Wettbewerbsneutralität zwischen kommerziellen und nicht kommerziellen kulturellen Veranstaltungen herzustellen, entwickelt sich nunmehr zum Spielfeld findiger Finanzbeamte. Eine Tatsache, die aktuell mal wieder ein Regisseur zu spüren bekam.
Anhörung durch Künstlersozialkasse droht
Ende letzten Jahres forderte die Künstlersozialkasse wieder einige Tausend Versicherte auf, ihre Steuerbescheide der letzten fünf Jahre zuzusenden, um zu überprüfen, ob der tatsächlich erzielte Gewinn mit den Gewinnprognosen übereinstimmt. Wurden bewusst oder fahrlässig falsche Angaben gemacht, kann es unter Umständen zur Festsetzung von Bußgeldern kommen. Die Anhörungsbögen gehen den Betroffenen in diesen Tagen wieder zu.
Das große Fressen – aber ohne Betriebsprüfer!
In einem aktuellen Erlass hat das Finanzministerium Bayern Stellung dazu genommen, wie Betriebsprüfer mit Bewirtungsangeboten von Steuerpflichtigen während einer Betriebsprüfung umzugehen haben. Gemäß des Erlasses soll die ansonsten stillschweigende Genehmigung nicht im Falle einer Betriebsprüfung gelten. So wäre dies geeignet, um die Unbefangenheit der Beamten zu beeinträchtigen oder jedenfalls bei Dritten Zweifel in dieser Richtung zu wecken. Gegen die Entgegennahme von Getränken und „Zwischenmahlzeiten in angemessenem Rahmen“ ist allerdings nichts einzuwenden.
Was Richter von Homer Simpson lernen können
Gelegentlich muss ich ja beim täglichen Studium der diversen Fachzeitschriften zugeben, dass das Vorurteil des langweiligen und öden Steuerrechts in gewissem Maße nicht so ganz abzustreiten ist. So werden aktuell beispielsweise „Zweifelsfragen zur Konsolidierungspflicht von Zweckgesellschaften nach § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB“ diskutiert. Eine Diskussion, derer ich mich einfach mal enthalte. Aber auch die Justiz hat anscheinend mit den Tücken des Steuerrechts zu kämpfen. So hatten sich die Richter des Bundesfinanzhofes mit der Frage zu beschäftigten, ob ein Finanzgericht ordnungsgemäß besetzt ist, wenn ein Richter während der mündlichen Verhandlung schläft. Was jetzt erstmal nach einer Folge der Simpson klingt, war tatsächlich Thema vor dem höchsten deutschen Finanzgericht.
Bayreuther Festspiele und das Finanzamt
Wie aus einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages hervorgeht, hat der Bundesrechnungshof die Vergabe von Gratis-Eintrittskarten an Politiker und Prominente für die Bayreuther Festspiele scharf kritisiert. Demnach sollen nur 40 Prozent der Eintrittskarten, bei Premieren sogar nur 16 Prozent, in den freien Verkauf gegeben worden sein. Die restlichen Tickets wurden anscheinend als Freikarten an Politiker, Sponsoren und Prominente verteilt. Bleibt für sie nur zu hoffen, dass sie bei der zweifelhaften Vergabepraxis auch an den Fiskus gedacht haben!
Selbständige „Schmarotzer“ anwesend?
Blättert man aktuell durch Zeitungen wie die Süddeutsche, die Welt oder die WAZ, hat man das Gefühl, als hätte man es nur noch mit betrügerischen Selbständigen zu tun, die das Finanzamt und die Arbeitsagentur belügen und ihr Einkommen frei gestalten. Und das nur, um in den „Genuss“ von Hartz-IV-Leistungen zu gelangen. So berichtet die Süddeutsche unter dem Titel „Arm gerechnet“ über schwindelnde Selbständige, die mit falschen Angaben Sozialleistungen einstreichen wollen, andere Zeitungen hängen sich ran. Ein schönes Sommerlochthema halt! Übersehen tun sie aber dabei die wirklich Bedürftigen, die auf die Grundsicherung angewiesen sind. Und schaut man sich das bei der Künstlersozialkasse gemeldete Durchschnittseinkommen im Bereich „darstellende Kunst“ an, ist zumindest zu vermuten, dass auch Filmschaffende dazugehören. So liegt das gemeldete Durchschnittseinkommen bei den unter 30-Jährigen bei 680 Euro im Monat.
Was Ihr schon immer das Ministerium fragen wolltet!
Aufgrund der angeregten Diskussion zum Beitrag „Einfach frei sein” haben wir die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit und Soziales angeschrieben und darum gebeten, dass das Ministerium einen Gastbeitrag auf „out takes” veröffentlicht und darin zur sozialen Absicherung und zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Filmschaffenden Stellung nimmt. Heute bekamen wir sodann Post vom Pressesprecher Jens Flosdorff. Dieser teilt uns per E-Mail mit, dass er grundsätzlich keine Gastbeiträge schreibe. „Gerne beantwortet Ihnen die Pressestelle jedoch konkrete Fragen, die den Zuständigkeitsbereich des BMAS betreffen.” Gut! Dann fangen wir mal an zu sammeln…
Schauspieler und ihre Berater
Das Berufungsgericht in Washington entschied am gestrigen Tag gegen einen Berufungsantrag von Wesley Snipes. Zum Hintergrund: Der Action-Star wurde im Jahr 2008 wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt, die er nunmehr seit Dezember vorigen Jahres absitzt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in den Jahren 1999 bis 2004 ein viel zu geringes Einkommen angegeben zu haben. Snipes hingegen weist die Betrugsvorwürfe zurück und erwidert, dass er damals einfach falsch beraten worden sei. Schauspieler und unseriöse Beratung? Gibt es Erfahrungswerte?
„Einfach“ frei sein!
Ob bei Filmschaffenden ein freies oder aber ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, ist immer wieder eine Frage, die die Sozialgerichte beschäftigt und sicherlich auch hier im Blog immer mal wieder ein Thema sein wird. Dabei hat die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger hierzu einen Abgrenzungskatalog entwickelt, der zwar keine Bindungswirkung entfaltet, aber als Auslegungshilfe herangezogen werden kann. Auch wenn dies eigentlich nicht nötig sein soll, empfindet zumindest der Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Peter Allgeier, den wir interviewten. Denn nach seiner Ansicht sind die gesetzlichen Regelungen klar und bedürfen keiner – jedenfalls keiner grundlegenden – Reform. Dass aber doch immer wieder Zweifelsfragen aufkommen, zeigt die Tatsache, dass aktuell in Berlin ein Cutter vor Gericht um seine Selbständigkeit und der damit verbundenen Befreiung in der Sozialversicherung kämpfen musste.



Denn nach Ansicht der Ministerin, Ursula von der Leyen, ist „nicht jeder Erwerbslose für den Schritt in die Selbständigkeit geeignet. So manche Notgründung ist zur Sackgasse geworden.“ Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschance am Arbeitsmarkt“ versucht die Regierung nach eigenen Aussagen somit „Mitnahmeeffekte“ von nicht geeigneten Existenzgründern zu verhindern.