Das große Fressen – aber ohne Betriebsprüfer!

In einem aktuellen Erlass hat das Finanzministerium Bayern Stellung dazu genommen, wie Betriebsprüfer mit Bewirtungsangeboten von Steuerpflichtigen während einer Betriebsprüfung umzugehen haben. Gemäß des Erlasses soll die ansonsten stillschweigende Genehmigung nicht im Falle einer Betriebsprüfung gelten. So wäre dies geeignet, um die Unbefangenheit der Beamten zu beeinträchtigen oder jedenfalls bei Dritten Zweifel in dieser Richtung zu wecken. Gegen die Entgegennahme von Getränken und „Zwischenmahlzeiten in angemessenem Rahmen“ ist allerdings nichts einzuwenden.

1 Kommentar
  1. Nino sagte:

    Endlich mal ein interessanter Eintrag, bseten Dank. Muss man sich nochmal in Ruhe durchlesen. Generell finde ich diesen Blog gut zu lesen und leicht zu verstehen.

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