Luftnummer FFG – 1: Die Chefin und der Deutsche Film

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Verarschen können wir uns selber??Die BKM kann’s besser. | Foto © API, Michael Tinnefeld für Deutsche Filmakademie

Im neuen Jahr soll auch ein neues Filmförderungsgesetz (FFG) gelten, und offenbar gefällt allen, was am 10. November nach zweiter und dritter Lesung im Bundestag beschlossen wurde. Natürlich hat die Opposition zu meckern: Es sei „die Chance vertan, die deutsche Filmlandschaft vielfältiger und gerechter zu gestalten“, sagt die filmpolitische Sprecherin der Grünen, doch schon ihr Kollege von der Linken gibt sich koalitionsbereiter und nennt es „zaghafte Schritte in die richtige Richtung.“

Im Dezember soll das neue Gesetz auch den Bundesrat passieren und gibt dann für die nächsten fünf Jahre die Rahmenbedingungen für die Filmförderungsanstalt (FFA) vor. Und womöglich nicht nur für die, denn auch Fördereinrichtungen der Länder orientieren sich mehr oder weniger daran. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Monika Grütters, selbst nannte das Gesetz „ausgewogen und gelungen“ und lobte bei der Gelegenheit den Deutschen Film: Mit einem Besucheranteil von 27,5 Prozent habe er 2015 nicht nur das beste Ergebnis seit Erfassung dieser Daten erzielt, lässt sie in einer Pressemitteilung verbreiten, sondern auch internationale Strahlkraft. Beleg dafür ist das Mantra dieses Sommers: „Toni Erdmann“, „der jetzt für einen Auslands-,Oscar‘ nominiert ist.”

Hier irrt die Kulturstaatsministerin: Nominiert ist noch gar keiner, „Toni Erdmann“ ist lediglich als deutscher Kandidat eingereicht worden – neben denen von 84 weiteren Ländern. Über die fünf Nominierungen wird bekanntlich immer erst im Januar entschieden. Bislang ist die Strahlkraft, was den „Oscar“ angeht, also eher nur national und ein kühner Wunsch. Stattdessen hätte Grütters ja darauf hinweisen können, dass der Film von Maren Ade auch bei den „Europäischen Filmpreisen“ im Dezember antritt, die auch ganz schön international sind. Da ist „Toni Erdmann“ sogar richtig nominiert und das gleich in sechs Kategorien.

Dass Grütters den Deutschen Film gut darzustellen versucht, ist nachvollziehbar – dann hat sie wohl auch alles richtig gemacht als Deutschlands oberste Filmförderin. Bloß: Wenn alles so toll läuft, wozu braucht’s dann ein neues Filmförderungsgesetz?

124 Produktionen hat die FFA im Jahr 2015 gefördert. In den großen Filmwettbewerben dieser Welt, den 15 sogenannten A-Festivals, war davon wenig zu sehen. Lediglich der Dokumentarfilmer Thorsten Schütte gewann in San Sebastian in der Nebensektion Zabaltegi-Tabakalera mit „Eat that Question: Frank Zappa in His Own Words“. In Locarno, Montreal und Warschau gab’s Sonderpreise der Jury für Filme, bei denen zwar deutsche Koproduzenten mitgewirkt hatten, die aber keiner für „deutsche” Filme halten könnte, sondern für das, was sie sind: kurdisch, arabisch, rumänisch. Tatsächlich hat 2007 in Schanghai zum letzten Mal ein deutscher Beitrag den Wettbewerb eines A-Festivals gewonnen – rund 150 weitere solcher „A“-Wettbewerbe gab es seither.

Kaum anders sieht’s beim „Europäischen Filmpreis“ aus. Wie „deutsch“ sind Michael Hanekes „Liebe“ oder Roman Polanskis „Ghostwriter“? Da muss man schon sieben Jahre zurückblicken, um für Hanekes „Das weiße Band – Eine deutsche Kindergeschichte“ einen Preis für den besten Film zu entdecken. Wenn „Toni Erdmann“ nun in allen sechs Kategorien gewinnen sollte und noch dazu den Auslands-„Oscar“, wäre das toll für den Film, und seine Regisseurin Maren Ade dürfte zu Recht strahlen. Aber was sagt das über die Strahlkraft des Deutschen Films an sich und insgesamt aus?

Aber der Marktanteil! 27,5 Prozent für deutsche Filme im Jahr 2015 sind neuer Rekord! Das klingt tatsächlich beachtlich. Zumal nur vier Filme schon mehr als die Hälfte der 37 Millionen Besucher anlockten. Auf Platz drei nach „Fack ju Göhte 2“ und „Honig im Kopf“ übrigens der letzte Teil von „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 2“. Der ist zwar ohne deutsche Darsteller in den tragenden Rollen und ohne deutsche Heads of Department, dennoch irgendwie eine deutsche Produktion, weil Grütters’ Deutscher Filmförderfonds fast vier Millionen Euro für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen dazugegeben hat. Ohne diesen Titel wäre das Gesamtergebnis des „Deutschen Films” unter dem des Vorjahres geblieben. So aber gab es Anlaß zum Jubeln, schließlich wurde gab’s schon im Vorjahr einen „Rekord“, der damit nochmal übertroffen wurde: 2014 war mit 26,7 Prozent der „zweithöchste Marktanteil aller Zeiten für den deutschen Film“ erzielt worden, jubelte die FFA und erklärte mal eben elf Jahre zur Ewigkeit, denn diese Daten werden erst seit 2004 erhoben. Als „Beleg für die erfolgreiche Filmpolitik des Bundes“, wertete das Grütters damals, und ihr Vorgänger Bernd Neumann, nun Präsident der FFA meinte: „Der deutsche Film kann sich sehen lassen.“

Aber lieber nicht in Europa: Da kam Frankreich im Jahr 2014 auf 44 Prozent, und Deutschland hielt mit seinem Rekordergebnis gerade einen Mittelplatz im Verfolgerfeld aus zehn weiteren Ländern. Die Türkei verzeichnete übrigens sogar 59 Prozent.

Doch über Nutzen und Wert der Förderung sagen diese Zahlen eh nichts aus, hatte der Verband der deutschen Filmkritik in seiner Stellungnahme zum Entwurf des neuen Fördergesetzes im März 2015 angemerkt: Durch das bestehende FFG seien weder die Marktchancen deutscher Kinofilme im vorigen Jahrzehnt erkennbar erhöht, noch Filme produziert worden, „die dem deutschen Kino konstante internationale Präsenz sichern, von internationalen Preisen oder Kassenerfolgen gar nicht zu reden. ,Kreativ-künstlerische Qualität‘ des deutschen Kinos, so sie denn besteht, bleibt international unsichtbar.” Und wenn über 90 Prozent aller Fördermittel (nach den eigenen Angaben der Förderinstitutionen) nicht zurückgezahlt werden, sei das eine klassische Subvention, meint der Kritikerverband. „Die Zielsetzung von wirtschaftlichem Erfolg ,des deutschen Films’ ist eine fromme Lüge.“

Was freilich auch anerkannte Qualitätsmedien wie „Zeit“ oder „Süddeutsche Zeitung“ nicht davon abhält, die Werbezahlen aus dem Ministerium und der FFA kommentarlos nachzudrucken. Da kann man sich ruhig auch mal mit der „Oscar“-Nominierung vertun – gut klingt’s allemal, und vielleicht merkt’s ja keiner. Richtig gedacht.

Ums nicht falsch zu verstehen: Der Deutsche Film kann auch strahlen. Vielleicht nicht blenden, aber funkeln und glänzen. Nur tut er das nicht unbedingt da, wo die Ministerin hinzeigt. Die Liebe zum Deutschen Kino sei gewachsen, auch internationale Festivals würden allmählich wach, sagte etwa Christoph Gröner, der beim Filmfest München die Reihe „Neues Deutsches Kino“ betreut, im Sommer im Deutschlandradio: „Es ist eine Superphase für das deutsche Kino, aber das sage ich auch schon ein paar Jahre.“

Welchen Stellenwert sie dem Deutschen Film gibt, hatte Grütters ausgerechnet bei „Toni Erdmann“ demonstriert:?Da war nach vielen Jahren endlich mal wieder ein deutscher Film in den Wettbewerb eingeladen, und ausgerechnet die Kulturstaatsministerin war nicht dabei, um zu sehen, wie er seine Strahlkraft entfaltet. Mit „privaten Gründen“ wurde ihre Abwesenheit entschuldigt. Für andere Termine freilich hatte die Ministerin während der zwölf Tagen, die das Festival dauert, Zeit.

Die laufenden Bilder stehen offenbar nicht ganz oben auf ihrer Liste der schützenswerten Kulturgüter. Das belegte Grütters erst vor zwei Wochen aufs Neue: Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte am 10. November zusätzlich 280 Millionen Euro für den Kulturetat 2017 bewilligt – 17 Prozent mehr als im laufenden Jahr und der größte Aufwuchs des Kulturhaushalts seit ihrem Amtsantritt, rechnete das Ministerium vor. Eine gute Nachricht, schließlich war in ihrer Amtszeit der Deutsche Filmfernsehfonds von anfangs 60 auf 50 Millionen Euro im Jahr gekürzt worden, obwohl doch das Erfolgsmodell eine Gelddruckmaschine sein soll: „Für jeden Euro Förderung wurden rund sechs Euro in Deutschland investiert“, erklärt Grütters auf der Website des DFFF.

Den Fördertopf nun wenigstens wieder auf die einstige Größe aufzustocken (unter ihrem Amtsvorgänger war er 2013 sogar auf 70 Millionen Euro gestiegen), sei nicht geplant, teilte das Ministerium auf Anfrage von „cinearte“ mit: „Zunächst einmal sieht der Bund die Länder in der Pflicht, in Wahrnehmung ihrer ,Kulturhoheit‘ den Film bei Bedarf stärker zu unterstützen. Sollten sich darüber hinaus weitere Notwendigkeiten ergeben, würde der Bund sicherlich eine Erweiterung der Fördermöglichkeiten prüfen.“ Soll heißen: Von den 280 Millionen Euro, die jetzt hinzugekommen sind, bekommt der Deutsche Film … nichts.

Die Fortsetzung folgt hier.

1 Kommentar
  1. Wolf Otto Pfeiffer sagte:

    Stellungnahme von FILMGEIST zur staatlichen deutschen Filmförderung anlässlich der anstehenden Novellierung des Filmförderungsgesetzes

    FILMGEIST ist eine private Einrichtung zur Förderung hochwertiger Cineastik.

    FILMGEIST ist zugleich die einzige Lobbygruppe innerhalb der Filmbranche, die keine ökonomischen Interessen vertritt und auch nicht die Interessen von Berufsgruppen. FILMGEIST ist allein dem Film verpflichtet. Als dessen Anwalt fordert FILMGEIST, dass Filmen Gerechtigkeit widerfährt, welche darin besteht, dass Filme unabhängig von egoistischen Interessen Einzelner oder Gruppen das werden dürfen, was sie sein möchten.

    Filmförderung hat den Film zu fördern und nicht die Filmindustrie. Eine sich „Filmförderung“ nennende Förderung, welche tatsächlich gar keine Förderung des Films ist, sondern eine Förderung von Standorten, Berufsgruppen oder einer Industrie oder Teilen derselben, ist ein Etikettenschwindel.

    Eine „Filmförderung“, die nicht den Film fördert, sondern Standorte, Berufsgruppen, eine Industrie oder Teile davon, ist keine Filmförderung, sondern eine Filmwirtschafts- oder eine Standortförderung.

    Eine „Filmförderung“, die nicht Film fördert, fördert nicht nur nicht Film, sie verhindert sogar die Förderung des Films, indem sie die Interessen des Films den Interessen von Berufsgruppen, einer Industrie oder Standorten ausliefert.

    Die Interessen der Filmindustrie, der betreffenden Berufsgruppen oder der Standorte sind nicht die selben wie die Interessen des Films. Sie sind vielmehr weitgehend konträr.

    Es ist die Aufgabe einer Filmförderung, die Interessen des Films zu schützen und zu fördern.

    Die Trennlinie zwischen Filmen verläuft nicht zwischen kommerziell und kulturell, sie verläuft nicht zwischen Mainstream und sogenanntem „Arthouse“. Die Trennlinie zwischen Filmen verläuft zwischen hochwertig erzählten Filmen und trivial erzählten Filmen.

    Das Problem des deutschen Films liegt in der Trivialität seines Erzählens. Eine Förderung des deutschen Films muss darum ihren Schwerpunkt in einer Veränderung dieser Situation haben. Der deutsche Film muss erzählfähig gemacht werden.

    Die im Filmförderungsgesetz als Ziel formulierte und vom Bundesverfassungsgericht als unabdingbare Voraussetzung der Legitimität von staatlicher Filmförderung genannte Erhöhung der Qualität des deutschen Films, kann allein erfolgen über die Verbesserung der Qualität des Erzählens.

    FILMGEIST fordert deshalb zum Wohl des Films und zum Wohl der Gesellschaft, dass Filmförderung keinen anderen Zwecken dienen soll, als allein den Interessen des Films.

    Förderungswürdig sollen somit nur Filme sein, die für sich selber einen expliziten Anspruch auf erzählerische Qualität artikulieren und die betreffende Qualität auch nachweisen.

    FILMGEIST fordert weiter, dass bei den Entscheidungsträgern der Filmförderung Kompetenz einzieht in Bezug auf filmische Erzählkunst. Für den – nicht unwahrscheinlichen – Fall, dass solche Kompetenz im Land nicht – oder nicht in ausreichendem Maß – gefunden werden kann, muss eine erste Filmfördermassnahme zwingend darin bestehen, sie zu entwickeln.

    FILMGEIST – Zentrum zur Förderung des Geistigen iim Film. http://www.filmgeist.org

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