FFG 2022 – Stellungnahmen 4: Bundesverband kommunale Filmarbeit

Es dauert zwar noch fast drei Jahre, bis sich der Vorhang öffnet, doch es wird bereits um die Neugestaltung der Filmförderung diskutiert. Foto:?Sabine Felber

Es dauert zwar noch fast drei Jahre, bis sich der Vorhang öffnet, doch es wird bereits um die Neugestaltung der Filmförderung diskutiert.
Foto:?Sabine Felber

Ein düsteres Bild schickt der Bundesverband kommunale Filmarbeit (BkF) seiner Stellungnahme voraus: Das Kino ist in der Krise! Die Kinobesuche gehen gehen zurück, vor allem beim jüngeren Publikum. Mehr Leinwände und höhere Eintrittspreise könnten den Niedergang kaum kaschieren. In vielen Städten sind Kinos gänzlich verschwunden. Es gehe daher „auch um die Kinoerfahrung selbst, die sich nicht mehr auf dem Markt behaupten kann.“ Das neue FFG müsse „im Kern die Frage beantworten, wie das Kino als Auswertungsort von Filmen aufgewertet werden kann und welchen Stellenwert das Kino im Spektrum der Auswertungszusammenhänge künftig noch einnehmen soll.“
Von Ausgrenzung und Sperrfristen hält der BkF wenig: „Die Zukunft des Kinos kann nicht prohibitiv gestaltet werden. Bestandteil eines Zukunftsszenarios könnte überdies die Frage sein, ob und wie sich die Auswertung von Filmen in Kino und Internet gegenseitig befruchten könnte.“
Dazu könnten die Kinematheken und Kommunalen Kinos einen besonderen Beitrag leisten. Der nicht-gewinnorientierte Bereich der Filmauswertung sei in Europa „durch seine erhebliche Zielgruppenbindung entweder weniger oder gar nicht von Rückgängen betroffen.“ Soll heißen: Nur das kommerzielle Kino ist in der Krise.

Da frohlockt der Cineast, ehe er kurz innehält: War nicht einiges von dem, was die Kinematheken so zeigen, einst auch kommerziell? Und ist nicht auch der idealistischste Filmemacher letztlich doch dem Zwang ausgeliefert, dass ganz ohne Geld sich gar nichts mehr dreht?
Die Lehre, die der BkF aus seiner Schilderung zieht, ist freilich nachdenkenswert und könnte auch dem kommerziellen Kino nützen: neue Ideen, Nachwuchs fördern, Kurzfilme zeigen, Experimente, unterrepräsentierte Kinematografien ins Bewusstsein bringen, „kurzum Filmgeschichte ebenso wie das Kino von morgen präsentieren.“ Das Kino als Traumort und Erlebnis bewahren, wollen sie natürlich auch. „Gerade bei der Erschließung neuer Zielgruppen und der Zielgruppenbindung haben Kinematheken und Kommunale Kinos ein erhebliches Potenzial, das nicht annähernd ausgeschöpft ist.“
Bei fünf Themen sieht der BkF „besonderen Anpassungsbedarf“: Kinoprojekt- und -referenzförderung, Filmerbe, Verleihförderung und Gremienbesetzung.
Die Digitalisierung der Kinos hat viel Geld und Kraft gekostet, Es gibt einen Investitionsstau, die nächsten Aufgaben kündigen sich an, es mangelt an Fortbildungsmöglichkeiten. „BKM und FFA sollten daher jene Bundesländer, in denen noch keine eigene Investitionsförderung für Filmtheater besteht, anregen, eine solche einzuführen. Für nachhaltiges Kino sollten zusätzliche Fördertöpfe geschaffen werden.“
Als eine Art Testlauf sieht der BkF das „Zukunftsprogramm Kino“, das noch vor der parlamentarischen Sommerpause starten soll. Fünf Millionen Euro werden in diesem Soforthilfeprogramm des Landwirtschaftsministeriums den Kinos im ländlichen Raum bei Investitionen zugute kommen. Da werde sich zeigen, „ob doch auch eine Erhöhung der Kinoprojektförderung notwendig ist“, meint der Bundesverband.
In den Kriterien für die Kinoprojektförderung müsse auch auf lange Sicht analoge Technik und Fortbildung berücksichtigt werden. Große Teile der Filmgeschichte würden „nie oder nur sukzessive digitalisiert werden. Filme, die nicht gezeigt werden, sind ebenso vom Verschwinden bedroht wie jene, die physisch zerfallen.“
Die Kinoreferenzförderung für das Abspiel deutscher und europäischer Filme stimuliere die Programmarbeit der Kinos und erhalte die Vielfalt. Darum sollte sie sogar ausgebaut werden.
Beim Filmerbe kommt der BkF zu keinem guten Urteil: „Ein schlüssiges Konzept zur Umsetzung fehlt bislang. Viele der analogen Materialien in den Archiven sind vom Verfall bedroht. Filmlager werden aufgelöst und massenweise Kopien entsorgt. Es gibt bislang keinen Überblick über die Gesamtsituation der Archive, Sammlungen und Nachlässe.“ Der Fokus liege auf den großen Institutionen wie Deutsches Filminstitut oder Defa-Stiftung. Die Filmgeschichte sei aber weit verstreut, teilweise in Privatbesitz.
Der BkF fordert darum umfangreiche Maßnahmen zur Sicherung, Erfassung der Archivbestände und technische und konservatorische Standards. Für alle Filme, die eine Auswertung im Kino erfahren, soll es (entsprechend der Druckmedien) eine Pflichthinterlegung im Archiv geben. Bund und Länder sollen stärker in die Verantwortung genommen werden.
Und weil angesichts dieser „komplexen Prozesse“ die Expertise der Filmarchive und Kinematheken „in den nächsten Jahren dringend gebraucht“ werde, sollte sich das auch „in der Präsenz des Kinematheksverbunds im Verwaltungsrat niederschlagen.“
Kritik gibt es auch an der Verleihförderung: Ein Film mit hohem Budget erhalte in der Regel auch eine hohe Verleihförderung. „Filme mit niedrigeren Herstellungsbudgets und geringen Marktchancen scheitern bereits an der ausschließlich wirtschaftlich orientierten hohen Eingangsschwelle für die Antragstellung, ganz gleich wie hoch deren kulturpolitischer und ästhetischer Wert ist.“ Nach Meinung des BkF würden jedoch gerade diese Filme ein besseres Verhältnis von Verleihförderung zu den erreichten Zuschauerzahlen erzielen.
Die Verleihförderung sollte nicht allein an den Verleiher, sondern anteilig an die Kinos für die lokale Vermarktung des Films gehen, wie es die Europe Media Selective Distribution-Förderung vormacht.
Mit je einer Stimme in Verwaltungsrat und Kinokommission siehtt sich der BkF gut vertreten. Allerdings solle die Kinokommission nach den Regeln von 2014 besetzt werden, „damit die Vertretung aller drei Kinoverbände garantiert ist.“
Außerdem sollten in den Verwaltungsrat Vertreter*innen von drei weiteren Verbänden aufgenommen werden: AG Verleih, Verband der deutschen Filmkritik und Kinematheksverbund.

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