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Anstellung deutscher Schauspieler mit Screen Actors Guild Mitgliedschaft (SAG-AFTRA)
Deutsche Schauspieler mit deutschem Wohnsitz, die international arbeiten und Mitglied der Screen Actors Guild sind, fallen für alle nationalen und internationalen Filmproduktionen außerhalb der USA nicht unter den Zuständigkeitsbereich der Amerikanischen SAG und arbeiten dort ganz normal als deutsche, bzw. EU-Staatsbürger nach deutschem oder EU-Recht und Tarifen. Für ihre Rechte setzt sich in Deutschland der BFFS ein. Im Gegensatz zu professionellen amerikanischen Schauspielern, die alle in der SAG-AFTRA organisiert sind und weltweit nach Global Rule One nur unter den von SAG-AFTRA verhandelten Verträgen arbeiten, damit ihre Mindestgehälter und Rechte gesichert sind, sind alle Schauspieler mit deutscher Staatsbürgerschaft sowie Doppelstaatsbürgerschaft und deutschem Wohnsitz von der Global One Regel befreit, wenn sie außerhalb der USA arbeiten. Deswegen hat z.B. Kirsten Dunst die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen, um ohne Probleme auch in europäischen Filmproduktionen angestellt werden zu können. Auch Donald Sutherland wird für alle deutsch-kanadischen Ko-Produktionen als Kanadier besetzt und nicht als amerikanischer Schauspieler mit SAG-Status. Wenn man Penelope Cruz für eine deutsche Produktion oder Ko-Produktion anstellt, wird sie als Spanierin angestellt und nicht als SAG-Schauspielerin, das gleiche gilt für französische Schauspieler wie z.B. Julie Delpy, die, wie viele andere Europäische oder britische Schauspieler, die auch in der SAG sind. Im Gegensatz dazu vertritt der BFFS die Rechte der Filmschauspieler in Deutschland. Weiterlesen