Seit einem Jahr stöhnt die Branche immer lauter:?Sie findet kaum mehr Fachkräfte für die Drehs. Selbst Schuld:?Der Mangel in der Filmbranche ist hausgemacht! | Foto © cinearte

Seit einem Jahr stöhnt die Branche immer lauter:?Sie findet kaum mehr Fachkräfte für die Drehs. Selbst Schuld:?Der Mangel in der Filmbranche ist hausgemacht! | Foto © cinearte

Seit ein paar Jahren deutet er sich an. Voriges Jahr wurde er für alle sichtbar. Im Herbst mussten erste Produktionen wegen Fachkräftemangel abgesagt werden. Andere Produktionen drehten bereits etwa ohne Regieassistenz. Jetzt ist der Personalmangel schon im Februar wie Donnerhall zu hören und stellt alle vor eine Zerreißprobe – im Guten wie im Schlechten.

Zahlreiche Filmschaffende haben jetzt schon vor dem eigentlichen Saisonbeginn mehrere Anfragen gleichzeitig und sie können sich das Projekt mit den besten Arbeitsbedingungen heraussuchen. Auch lassen sich nun in den Verträgen Konditionen durchsetzen, die bei vielen Firmen oft schwierig waren, zum Beispiel statt (ohnehin unwirksamer) Pauschalgagen eine richtige Überstundenvergütung mit tariflichen Zuschlägen – das heißt bis zu 100 Prozent.

Anderseits haben die Produktionsfirmen massive Probleme, das notwendige Personal für ein Team zusammenzustellen. Versuche, Filmschaffende im benachbarten Ausland zu akquirieren, scheitern oft an der erforderlichen Qualifikation. Das Problem zeigt sich weniger „above the line“, da die Schauspiel- und Filmhochschulen weiterhin jährlich eine Vielzahl von Regisseuren, Kameraleuten und Schauspielern in den Markt spülen. „Below the line“ sieht es jedoch ganz anders aus. Gesucht sind die „Indianer“, insbesondere Requisiteure, Regieassistenten beziehungsweise 1st AD, Aufnahmeleiter oder Garderobieren.

Der Fachkräftemangel hat vor allem zwei Ursachen: Zum einen mangelt es an Nachwuchs, zum anderen aber verlassen zahlreiche hochqualifizierte und langjährig erfahrene Filmschaffende die Branche. Beide Probleme sind selbstgemacht. Weil die Filmbranche es bis heute versäumt hat, verlässliche und verbindliche Strukturen aufzubauen – weder in der Aus- und Weiterbildung, noch im Arbeitsalltag. Wozu auch? Es ging ja auch so. Das Praktikanten­system als Ausbildungsmodell war billiger. Weiterlesen

Wer Pauschalverträge unterschreibt, sollte ahnen, daß damit unbezahlte Überstunden auf ihn zukommen, meint das Arbeitsgericht. Zugleich kassierte es aber die Vereinbarung: Die „unangemessene Benachteiligung“ des Arbeitnehmers mache sie unwirksam. | Foto © Vincent Lutz

Das Arbeitsgericht Berlin hat vergangenes Jahr in einem von der Künstlerkanzlei Schmidt-Hug geführten Verfahren eine Berliner Produktionsfirma verurteilt, einem Filmschaffenden alle geleisteten Überstunden nachzubezahlen. Der Produzent vertrat zuvor die Ansicht, daß nach dem Vertrag „mit der vereinbarten außertariflichen pauschalen Vergütung“ alle Ansprüche abgegolten seien, zudem heiße es im Vertrag ausdrücklich, „der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Mehrarbeit (Überstunden, sechster Arbeitstag in der Woche, Nacht- und Sonntagsarbeit)“.
Mit Berufung auf das Bundesarbeitsgericht stellte das Gericht fest, daß der Arbeitnehmer bereits bei Vertragsschluß erkennen können muß, was gegebenenfalls „auf ihn zukommt“ und welche Leistung er für die vereinbarte Vergütung maximal erbringen muß. Bemerkenswerterweise konkretisierte das Gericht zum hier vorliegenden Fall der Pauschalvergütung in der Filmbranche ausdrücklich: „nach dem Inhalt der Regelung könnte der Arbeitnehmer mangels Festlegung irgendwelcher erkennbaren Begrenzungen theoretisch ,rund um die Uhr‘ arbeiten und unter Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeiten, ohne hierfür eine zusätzliche Vergütung zu erhalten“. Dieser Regelung erteilte das Gericht eine deutliche Abfuhr und führte sie als „unangemessene Benachteiligung“ zur „Unwirksamkeit“ (Arbeitsgericht Berlin, Az.: 53 Ca 12217/14).
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Es wird nachjustiert: Die ARD hat für Auftragsproduktionen einige Berufsgruppen erstmals anerkannt. Auch bei Vorsorge und Gagen sind Verbesserungen für die Filmschaffenden vereinbart. | Foto © Vincent Lutz

Nach zweijährigen Verhandlungen der Produzentenallianz mit der ARD hat diese nun im Januar eine neue „Selbstverpflichtungserklärung“ für künftige Auftragsproduktionen beschlossen. Die Produzenten konnten einige erhebliche Verbesserungen für sich erzielen. Manche davon bewirken mittelbar auch echte Verbesserungen für das Filmschaffen und die Filmschaffenden:

Unter dem Punkt „Kalkulationsrealismus“ haben die ARD-Anstalten nun zum einen die verbindliche Anerkennung des Tarifvertrages für Film- und Fernsehschaffende als Kalkulationsgrundlage erklärt, einschließlich der Mehrkosten für das Zeitkonto sowie Feiertags- und Nachtzuschläge. Künftig kann es also keine Ausflüchte mehr zu Sonn-, Feiertags- und Nacht­zuschlägen geben.

Dabei ist zu beachten, dass diese steuer- und sozialabgabenfrei sind, also brutto wie netto ausgezahlt werden. Daher sollte man sich bei Vertragsverhandlungen auch nicht statt dieser Zuschläge auf eine höhere Pauschalgage einlassen, weil die Hälfte der dadurch höheren Gage von Steuer- und Sozialversicherung „aufgefressen“ wird.

 

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